Ekz strom kündigen: rechtslage, schritte und ihre ansprüche
Was ist Ekz und wie funktioniert der stromvertrag
Ekz ist ein führender Schweizer Energieversorger mit Sitz in Zürich, der Privatkunden und Unternehmen mit Strom beliefert. Das Unternehmen bietet verschiedene Stromprodukte mit unterschiedlichen Tarifmodellen an, von erneuerbaren Energiequellen bis zu dynamischen Preislogiken. Wenn Sie nach "ekz kündigen" suchen, geht es in der Regel um einen laufenden Stromvertrag mit automatischer Verlängerung, den Sie beenden möchten.
Die wichtigsten kontaktdaten von Ekz
Bevor Sie kündigen, speichern Sie diese Kontaktinformationen ab. Sie brauchen sie, wenn Fragen auftreten oder wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich bestätigen lassen möchten:
- Telefon: 058 359 55 22 (Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.30 Uhr)
- E-Mail: [email protected]
- Postadresse: Ekz, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich
- Online-Portal: shop.ekz.ch (Kundenkonto und Verwaltung)
Die deutschsprachige Website und der Kundensupport machen es einfacher, offene Fragen vor und nach der Kündigung zu klären.
Die tarifstruktur von Ekz verstehen
Ekz berechnet den Strompreis nach verschiedenen Modellen. Das Produkt "EKZ Energie Erneuerbar" kostet beispielsweise 14.38 Rappen pro Kilowattstunde in den Winterquartalen und 9.73 Rappen pro Kilowattstunde in den Sommerquartalen. Ein anderes Angebot, "EKZ Energie Dynamisch", richtet sich nach der täglichen Marktsituation und Netzlast.
Viele Kundinnen und Kunden ärgern sich erst beim Blick auf die Rechnung, wenn klar wird, dass nicht nur der tatsächliche Verbrauch zählt, sondern auch die gewählte Tarifart und die Vertragslaufzeit. Deshalb ist es wichtig, Ihr aktuelles Produkt und die dazugehörigen Bedingungen vor der Kündigung zu dokumentieren.
Ihre gesetzlichen rechte beim strom kündigen
In der Schweiz regelt das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die darin verankerten Bestimmungen zum Marktzugang den Wechsel und die Kündigung von Stromverträgen. Daneben schützen Sie die allgemeinen Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie kantonale und kommunale Vorschriften.
Das stromversorgungsgesetz und ihre kündigungsrechte
Gemäss Stromversorgungsgesetz haben Sie das Recht, Ihren Stromlieferanten zu wechseln. Das bedeutet, dass Sie nicht "gefangen" sind, wenn Sie einen besseren Tarif oder einen anderen Anbieter finden. Allerdings darf Ekz für einen laufenden Vertrag eine Kündigungsfrist einhalten und Sie an die Mindestlaufzeit binden, sofern diese in den Allgemeinen Bedingungen (AGB) deutlich mitgeteilt wurde.
Die Mindestlaufzeit bei Ekz beträgt in den meisten Fällen 12 Monate. Das heißt: Wenn Sie sich heute anmelden, können Sie frühestens nach 12 Monaten ohne Strafzahlungen kündigen. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Der bundesgesetz gegen unlauteren wettbewerb (UWG) und automatische verlängerungen
Das UWG schützt Sie vor unlauteren Geschäftspraktiken. Dazu gehört auch der Missbrauch von automatischen Verlängerungen. Ekz muss Sie deutlich darauf hinweisen, dass Ihr Vertrag sich automatisch erneuert und Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen. Wenn diese Information fehlt oder unklar ist, können Sie später widersprechen.
Ihre rechtliche Position: Sie haben das Recht, Ihren Stromvertrag zu beenden, solange Sie die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten einhalten. Ekz darf Sie nicht verpflichten, länger zu bleiben, als vertraglich festgehalten. Falls der Anbieter Sie täuscht oder unlautere Praktiken einsetzt, können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder bei einer Verbraucherzentrale Beschwerde einreichen.
Methoden zum kündigen von Ekz
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Ekz-Vertrag zu beenden. Die schnellste und sicherste Methode ist digital über Ihr Kundenkonto, aber auch Telefon oder Brief sind zulässig.
Online-Kündigung über das kundenkonto
Der digitale Weg ist am schnellsten und hinterlässt eine automatische Bestätigung. Melden Sie sich auf shop.ekz.ch an, navigieren Sie zu Ihrem aktiven Stromprodukt und suchen Sie die Verwaltungsfunktion für Ihr Abonnement. Dort finden Sie in der Regel eine Schaltfläche "Kündigen" oder "Vertrag beenden". Nach Bestätigung Ihrer Anfrage sendet Ekz Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Kündigung per telefon
Rufen Sie 058 359 55 22 an und teilen Sie dem Kundendienst mit, dass Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten. Der Mitarbeiter wird Sie auffordern, Kundennummer oder E-Mail-Adresse zu nennen und kann die Kündigung unmittelbar im System eintragen. Fragen Sie unbedingt nach einer Bestätigungsnummer und senden Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an [email protected], um Missverständnisse auszuschließen.
Kündigung per post oder E-Mail
Senden Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihren Vertragsdaten (Kundennummer, Rechnungsadresse, gewünschtes Kündigungsdatum) an Ekz, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, oder per E-Mail an [email protected]. Nutzen Sie bei der Post immer den Einschreiben-Service ("Einschreiben mit Rückschein"), damit Sie einen Beweis haben, dass Ekz Ihr Schreiben erhalten hat. Bei E-Mail empfehlen wir, die Lesebestätigung zu aktivieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum kündigen
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Kündigung sicher und fristgerecht abzuwickeln.
Schritt 1: vertragsdaten sammeln und überprüfen
Bevor Sie kündigen, halten Sie folgende Informationen bereit:
- Öffnen Sie Ihr Ekz-Kundenkonto und notieren Sie Ihre Kundennummer
- Lesen Sie Ihr letztes Rechnungsdatum und suchen Sie die Vertragsart (z.B. "EKZ Energie Erneuerbar" oder "EKZ Energie Dynamisch")
- Überprüfen Sie, wann Ihre Mindestlaufzeit abläuft (üblicherweise 12 Monate ab Vertragsstart)
- Notieren Sie das nächste Rechnungsdatum
- Speichern Sie Bildschirmaufnahmen Ihres Kundenkontos, der Produktseite und der letzten Rechnung
Diese Unterlagen schützen Sie später, falls Ekz die Kündigung bestreitet oder eine Abrechnung korrigiert werden muss.
Schritt 2: kündigungsfrist berechnen
Ekz informiert in den Allgemeinen Bedingungen über die genaue Kündigungsfrist. In den meisten Fällen beträgt sie 30 oder 60 Tage zum Ende eines Abrechnungsmonats oder Quartals. Berechnen Sie das genaue Datum:
- Nehmen Sie das heutige Datum und addieren Sie die Kündigungsfrist (z.B. 30 oder 60 Tage)
- Überprüfen Sie, ob der Kündigungstermin am Ende eines Monats, Quartals oder zu einem anderen Stichtag fällig ist
- Schreiben Sie das Kündigungsdatum deutlich in Ihr Kündigungsschreiben oder E-Mail
Falls Sie zu spät kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Schritt 3: kündigungsantrag einreichen
Wählen Sie eine der drei Methoden:
- Digital: Melden Sie sich auf shop.ekz.ch an, klicken Sie auf Ihr Stromprodukt, suchen Sie "Kündigung" oder "Vertrag beenden" und bestätigen Sie. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.
- Per Telefon: Rufen Sie 058 359 55 22 an (Montag-Freitag, 7.30-17.30 Uhr), nennen Sie Ihre Kundennummer und das Kündigungsdatum. Notieren Sie die Bestätigungsnummer und senden Sie danach eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an [email protected].
- Per Post/E-Mail: Verfassen Sie ein Schreiben oder eine E-Mail mit Ihrer Kundennummer, Rechnungsadresse und dem gewünschten Kündigungsdatum. Senden Sie die Post per Einschreiben mit Rückschein an Ekz, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, oder per E-Mail an [email protected] mit Lesebestätigung.
Schritt 4: bestätigung sichern und archivieren
Nach jeder Kündigungsmitteilung sollte Ekz eine schriftliche Bestätigung senden. Falls nicht:
- Speichern Sie die E-Mail-Bestätigung oder Bestätigungsnummer aus dem Online-Portal
- Speichern Sie den Versandbeleg oder die Eingangsbescheinigung des Einschreibens (per Post)
- Legen Sie alle Dokumente in einem Ordner ab (digital oder ausgedruckt)
- Überprüfen Sie ca. zwei Wochen später, ob die Kündigung im System eingetragen ist
Schritt 5: kündigung nach dem stichtag prüfen
Kurz nach Ihrem Kündigungsdatum:
- Melden Sie sich im Kundenkonto an und prüfen Sie, ob der Status des Vertrags auf "beendet" oder "läuft aus" steht
- Warten Sie auf die Schlussrechnung von Ekz
- Überprüfen Sie die Schlussrechnung auf Korrektheit (keine versteckten Gebühren, keine doppelten Abrechnungen)
- Falls Ekz noch eine Rechnung nach Ihrem Kündigungsdatum sendet, widersprechen Sie sofort schriftlich
Tarife und kosten bei Ekz
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Stromtarife bei Ekz. Beachten Sie, dass die Preise je nach Tarifmodell, Jahreszeit und Netzgebiet unterschiedlich ausfallen:
| Tarifmodell |
Preis (Winter) |
Preis (Sommer) |
Besonderheiten |
| EKZ Energie Erneuerbar |
14.38 Rp./kWh |
9.73 Rp./kWh |
Feste Preise, umweltfreundlich |
| EKZ Energie Dynamisch |
Tagespreise |
Tagespreise |
Preis folgt Marktlage und Netzlast |
| EKZ Energie Standard |
Auf Anfrage |
Auf Anfrage |
Günstigere Variante |
Zusätzlich zu den Tarifkosten berechnet Ekz Grundgebühren und Netznutzungsgebühren. Diese sind in Ihrer monatlichen Rechnung einzeln aufgeführt. Typische Monatskosten liegen zwischen CHF 65 und CHF 85, je nach Verbrauch und gewähltem Tarifmodell.
Häufige fehler beim Ekz kündigen
Es ist beruhigend zu wissen, dass Sie nicht allein sind, wenn es bei der Kündigung zu Problemen kommt. Tausende Schweizer Kundinnen und Kunden haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Hier sind die häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden:
Fehler 1: kündigung zu spät oder mit falscher frist
Der häufigste Fehler ist, die Kündigungsfrist zu übersehen. Ekz verlangt in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats. Wenn Sie zu spät kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Lösung: Berechnen Sie die Frist so früh wie möglich und schreiben Sie das Kündigungsdatum deutlich in Ihr Schreiben. Geben Sie sich selbst einen Puffer von mindestens 10 Tagen.
Fehler 2: keine schriftliche bestätigung sichern
Eine telefonische Kündigung ohne nachträgliches Schreiben ist riskant. Ekz könnte später behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben. Lösung: Nutzen Sie immer eine nachverfolgbare Methode (Online-Portal, Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) und speichern Sie die Bestätigung.
Fehler 3: vertragsdaten verwechseln
Manche Kundinnen und Kunden haben mehrere Verträge bei Ekz (z.B. Strom und Gas oder verschiedene Liegenschaften). Wenn Sie beim Kündigen die falsche Kundennummer angeben, könnte der verkehrte Vertrag beendet werden. Lösung: Überprüfen Sie die Kundennummer mehrmals und nennen Sie auch die Rechnungsadresse im Kündigungsschreiben.
Fehler 4: schlussrechnung ignorieren
Nach der Kündigung sendet Ekz eine Schlussrechnung. Viele Kundinnen und Kunden werfen diese weg, ohne sie zu überprüfen. Das ist ein Fehler, denn nicht selten verstecken sich Abrechnungsfehler oder ungerechtfertigte Gebühren darin. Lösung: Prüfen Sie jede Rechnung gründlich. Falls Sie einen Fehler vermuten, widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 30 Tagen.
Was passiert nach der kündigung
Es ist normal, dass nach der Kündigung noch einige Wochen vergehen, bis alles abgeschlossen ist. So läuft der Prozess ab:
Zwischen kündigungsdatum und vertragsende
Ihr Stromvertrag läuft bis zum vereinbarten Stichtag weiter. Sie erhalten weiterhin Strom von Ekz und zahlen nach Verbrauch. Ekz stellt Ihnen monatlich oder nach ihrem regulären Abrechnungszyklus eine Rechnung aus.
Am vertragsende
Am letzten Tag Ihres Vertrags endet die Stromlieferung. Falls Sie keinen neuen Anbieter haben, können Sie sich an die Grundversorgung Ihres Netzbetreibers wenden (üblicherweise ebenfalls Ekz, je nach Wohnort). Diese ist teurer, aber garantiert Ihnen die Stromversorgung.
Nach dem vertragsende
Ekz sendet Ihnen eine Schlussrechnung mit der exakten Abrechnung bis zum Kündigungsdatum. Diese kann positive oder negative Saldi enthalten, je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben. Falls Sie Guthaben haben, überweist Ekz dieses normalerweise innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Bankkonto.
Rückgabe und zähler
Falls Sie einen intelligenten Zähler (Smart Meter) haben oder ein speziales Gerät, das Ekz installiert hat, kann der Anbieter dieses zurückfordern. Das ist abhängig von den Bedingungen. Normalerweise wird der Zähler vom Netzbetreiber verwaltet, nicht von Ekz, daher ist eine Rückgabe meist nicht nötig.
Guthaben und rückerstattungen
Falls Sie bei Ekz ein Guthaben haben oder eine Rückerstattung austeht, kann diese aus verschiedenen Gründen entstehen:
Guthaben aus vorauszahlungen
Ekz berechnet monatliche Vorauszahlungen basierend auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch. Falls Sie weniger verbraucht haben als kalkuliert, bleibt ein Guthaben übrig. Dieses wird Ihnen auf der Schlussrechnung gutgeschrieben oder überwiesen.
Guthaben aus tarifwechsel
Falls Sie innerhalb des Vertragsjahres den Tarif gewechselt haben und die Vorausberechnung damit nicht stimmte, kann ebenfalls ein Ausgleich entstehen.
Guthaben aus widerspruch
Falls Sie einen Abrechnungsfehler beanstandet haben und Ekz diesen nachträglich korrigiert, wird die Differenz als Guthaben verrechnet oder überwiesen.
| Art der Rückerstattung |
Bearbeitungszeit |
Rückerstattungsweg |
| Guthaben aus Schlussrechnung |
Bis 30 Tage |
Überweisung auf Bankkonto oder Gutschrift für neuen Vertrag |
| Guthaben aus Widerspruch |
Bis 60 Tage |
Überprüfung durch Ekz, dann Rückerstattung oder Ausgleich |
| Kulanzerstattung |
Nach Vereinbarung |
Falls Ekz einen Fehler eingesteht, optional als Guthaben oder Überweisung |
Falls Ekz Ihnen kein Guthaben überweist, obwohl es auf der Rechnung ausgewiesen ist, fordern Sie dieses schriftlich ein. Sie können auch eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen, falls Ekz nicht reagiert.
Alternative stromanbieter in der schweiz
Nach Ekz haben Sie Zugang zu zahlreichen anderen Stromanbietern. Folgende Tabelle zeigt einen Überblick über häufige Alternativen in der Schweiz:
| Anbieter |
Ungefährer Tarif (CHF/Monat) |
Besonderheiten |
| Axpo |
CHF 68-75 |
Große Schweizer Energiegesellschaft, flexible Tarife |
| Repower |
CHF 65-72 |
Fokus auf Südschweiz, Wasserkraft |
| Energiedienst |
CHF 70-78 |
Aktiv in Basel-Landschaft und Jura, erneuerbare Energien |
| BKW |
CHF 72-80 |
Großer Schweizer Versorger, breites Angebot |
Diese Preise sind Orientierungswerte und können je nach Verbrauch, Wohnort und aktuellem Tarif unterscheiden. Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um die genauen Kosten für Ihre Situation zu ermitteln.
Beschwerdeverfahren und schlichtung
Falls Ekz eine Kündigung ablehnt, eine Rechnung nicht korrigiert oder auf Ihre Anfrage nicht antwortet, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Stufe 1: schriftliche beschwerde bei Ekz
Senden Sie ein Beschwerdeschreiben an Ekz, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, oder per E-Mail an [email protected]. Nennen Sie das konkrete Problem, das Datum, wann es entstanden ist, und was Sie von Ekz verlangen (z.B. Korrektur der Rechnung oder Bestätigung der Kündigung). Geben Sie Ekz eine Frist von 14 Tagen zur Antwort.
Stufe 2: schlichtungsstelle ombudsstelle energie
Falls Ekz nicht antwortet oder Sie die Antwort ablehnen, können Sie die Ombudsstelle Energie anrufen. Diese ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die kostenlos zwischen Kundinnen/Kunden und Energieversorgern vermittelt. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und ist für Ekz verbindlich, sofern es die Ombudsstelle akzeptiert.
Webseite: www.energie-ombudsstelle.ch
Telefon: 044 205 30 10
Stufe 3: staatssekretariat für wirtschaft (SECO)
Falls es um unlautere Geschäftspraktiken geht (z.B. versteckte Gebühren, irreführende Kommunikation), können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Beschwerde einreichen. Das SECO prüft, ob Ekz gegen das UWG verstößt.
Webseite: www.seco.admin.ch
E-Mail: Beschwerde über die Kontaktseite
Checkliste zum sicheren kündigen von Ekz
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie nichts übersehen:
- ☐ Kundennummer und Rechnungsadresse notiert
- ☐ Mindestlaufzeit überprüft (üblicherweise 12 Monate)
- ☐ Kündigungsfrist berechnet (30 oder 60 Tage)
- ☐ Kündigungsdatum schriftlich festgehalten
- ☐ Letzte Rechnung als PDF gespeichert
- ☐ Bildschirmaufnahmen des Kundenkontos und Produktseite gemacht
- ☐ Kündigung per Online-Portal, Telefon oder Einschreiben eingereicht
- ☐ Bestätigungsnummer oder Versandbeleg gespeichert
- ☐ Zwei Wochen nach Kündigungsdatum den Status überprüft
- ☐ Schlussrechnung erhalten und auf Korrektheit geprüft
- ☐ Guthaben überprüft und ggf. Überweisung angefordert
- ☐ Neuer Stromvertrag abgeschlossen (falls gewünscht)
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Kontaktdaten und adresse von Ekz
Für Ihre Kündigung oder Fragen halten Sie diese Adressdaten bereit:
- Unternehmen: Ekz (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich)
- Postadresse: Ekz, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, Schweiz
- Telefon: 058 359 55 22
- E-Mail: [email protected]
- Online-Portal: shop.ekz.ch
- Öffnungszeiten Kundendienst: Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.30 Uhr
Senden Sie Kündigungen per Einschreiben mit Rückschein an die Postadresse oder per E-Mail an [email protected]. Speichern Sie die Versandbestätigung für Ihre Unterlagen.
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