Swisscom ist einer der grössten Telekommunikationsanbieter der Schweiz und sitzt in Bern. Für viele Haushalte ist Swisscom nicht nur ein Mobilfunkanbieter, sondern auch Festnetzanschluss, Internetverbindung, Fernsehen und zusätzliche Optionen wie Multiroom. Deshalb wird eine Kündigung schnell komplex, wenn mehrere Dienste auf demselben Kundenkonto laufen.
Swisscom regelt die Kündigungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Festnetz- und Internetverträgen gilt häufig eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend, um unerwünschte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
Was sie bei Swisscom bezahlen und welche produkte sie nutzen
Bei Swisscom zahlen Sie in der Praxis für wiederkehrende Leistungen. Im Mobilfunkbereich sind das unbegrenzte Anrufe, SMS und Datenvolumen in der Schweiz. Bei Internetabos kommt es vor allem auf die Geschwindigkeit an - beispielsweise 100 Mbit/s bei blue Internet S oder höhere Leistungen in grösseren Paketen. Der Festnetzanschluss ist oft mit dem Internet bundelt.
Zusatzoptionen wie Swisscom Multiroom, TV oder zusätzliche Festnetzanschlüsse laufen separat. Vor der Kündigung sollten Sie genau prüfen, ob nur eine Option oder das ganze Bündel endet. Sonst tappt man rasch in eine Abo-Falle und kündigt am Schluss das Falsche.
Wie Swisscom in der schweiz funktioniert und wer die kontaktstelle ist
Swisscom arbeitet mit Preisen in CHF und mit lokalem Kundenzugang über das Portal My Swisscom. Für Fragen zur Kündigung verweist Swisscom auf die Online-Hilfeseite zum Thema Anschluss kündigen und verwalten. Der Kundendienst ist unter 0800 40 50 60 erreichbar, zusätzlich gibt es einen Chat im Portal.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist wichtig: Rechnungen müssen innert sechs Monaten beanstandet werden, sonst gelten sie als akzeptiert. Wenn Sie nach der Kündigung noch eine Belastung sehen, sollten Sie nicht zuwarten. Fristen und Belege sind entscheidend - das weisen auch die Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Konsumentenorganisationen bei Abo-Problemen immer wieder nach.
Das Schweizer Konsumentenrecht schützt Sie beim Abschluss und bei der Beendigung von Verträgen.
Gesetzliche grundlagen und verbraucherschutz
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bundesgesetz über den Datenschutz regeln Ihre Rechte als Verbraucher. Swisscom muss die Kündigungsfrist einhalten, die in den AGB festgehalten ist. Typisch für Swisscom ist eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist können Sie jederzeit kündigen - ohne Angabe von Gründen und ohne Strafgebühren.
Das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (BGEK) schreibt vor, dass Anbieter wie Swisscom die Kündigungsmöglichkeit genauso einfach machen müssen wie den Vertragsabschluss. Das heisst: Wenn Sie das Abo online abgeschlossen haben, muss auch die Kündigung online möglich sein. Swisscom erfüllt diese Anforderung durch das Portal My Swisscom.
Kündigungsfristen und automatische verlängerungen
Swisscom ist verpflichtet, die Kündigungsfristen in den AGB klar anzugeben. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage vor dem Ende der Mindestvertragsdauer. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr - das ist rechtlich zulässig, muss aber vorher deutlich mitgeteilt werden.
Wichtig: Sie haben das Recht, die automatische Verlängerung zu widersprechen. Das Bundesgesetz verpflichtet Anbieter, Ihnen mindestens 30 Tage vor dem Kündigungsstichtag eine Erinnerung zu senden. Swisscom sendet diese Erinnerungen per Mail oder Post. Wenn Sie die Erinnerung nicht erhalten, können Sie sich beschweren und unter Umständen die Vertragsverlängerung anfechten.
Ihre rechtliche position als Swisscom-Kundin oder -Kunde
Ihre gesetzlichen Rechte:
- Sie dürfen den Vertrag nach Ende der Mindestvertragsdauer jederzeit kündigen.
- Die Kündigungsfrist muss mindestens 30 Tage vor dem Stichtag eingehalten werden.
- Sie haben das Recht auf schriftliche Bestätigung der Kündigung.
- Swisscom darf keine Strafgebühren für reguläre Kündigungen verlangen.
- Sie können die Kündigung online über My Swisscom, per Mail oder per Post einreichen.
- Bei Unstimmigkeiten können Sie sich beim Seco oder bei einer Konsumentenorganisation beschweren.
Swisscom bietet mehrere Wege an, um einen Vertrag zu beenden.
Kündigung online über my Swisscom
Der einfachste Weg ist die Kündigung über das Portal My Swisscom. Sie müssen sich einloggen, zu Ihren Verträgen navigieren und dort die Kündigungsoption auswählen. Swisscom sendet daraufhin eine Bestätigung per Email. Dieser Weg ist schnell und Sie haben sofort einen Beleg.
Kündigung per kundendienst
Sie können auch telefonisch kündigen unter 0800 40 50 60 oder per Chat im Portal. Der Kundendienst protokolliert Ihre Kündigung und sendet eine schriftliche Bestätigung. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Fragen zum Vertrag haben oder Unsicherheit besteht, welche Produkte betroffen sind.
Kündigung per post oder email
Sie können Swisscom auch per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein künden. Dies ist der sicherste Weg, da Sie einen Beleg haben, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Die Adresse finden Sie am Ende dieses Artikels.
Folgen Sie dieser Anleitung, um Ihre Kündigung korrekt und ohne Missverständnisse durchzuführen.
Schritt 1: überprüfen sie ihren vertrag und die kündigungsfrist
- Melden Sie sich in My Swisscom an.
- Navigieren Sie zu Meine Verträge oder Meine Produkte.
- Notieren Sie das genaue Vertragsende und den Namen des Produktes (z.B. blue Internet S, Swisscom Mobile, Festnetzanschluss).
- Berechnen Sie das Kündigungsdatum: Kündigungsfrist (in der Regel 30 Tage) vor dem Vertragsende.
- Markieren Sie diesen Termin in Ihrem Kalender oder als Reminder.
- Laden Sie Ihre letzte Rechnung als PDF herunter - das ist später ein wichtiger Beleg.
Schritt 2: überprüfen sie, ob weitere produkte bundelt sind
- Sehen Sie in My Swisscom nach, welche Produkte auf Ihrem Kundenkonto laufen.
- Trennen Sie Festnetz, Internet, Mobilfunk und Zusatzoptionen mental auf - kündigen Sie nur das, das Sie wirklich beenden möchten.
- Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie den Kundendienst an: 0800 40 50 60. Fragen Sie, ob eine Kündigung eines Produktes Auswirkungen auf andere hat.
- Schreiben Sie die Antwort auf - das ist später wertvoll, wenn es Diskussionen gibt.
Schritt 3: kündigen sie über my Swisscom
- Melden Sie sich in My Swisscom an.
- Navigieren Sie zu Meine Verträge.
- Wählen Sie das Produkt aus, das Sie kündigen möchten (z.B. blue Internet S).
- Suchen Sie den Button Kündigen oder Vertrag kündigen - dieser liegt meist in den Vertragsdetails.
- Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
- Geben Sie eventuell einen Kündigungsgrund an (optional).
- Bestätigen Sie die Kündigung.
- Speichern Sie die Bestätigungsseite als Screenshot oder PDF.
- Prüfen Sie Ihre Email (auch den Spam-Ordner) auf eine Kündigungsbestätigung von Swisscom.
Schritt 4: sichern sie die bestätigung und dokumentieren sie die kündigung
- Speichern Sie die Email-Bestätigung in einen speziellen Ordner (z.B. Kündigung Swisscom).
- Drucken Sie die Email aus oder speichern Sie sie als PDF.
- Notieren Sie in einem Document: Kündigungsdatum, Produkt, Vertragsende, Referenznummer (falls angegeben).
- Laden Sie Ihre nächsten 2-3 Rechnungen herunter - diese zeigen, ob Swisscom die Kündigung korrekt bearbeitet hat.
Schritt 5: überprüfen sie ihre rechnungen nach der kündigung
- Warten Sie auf die nächste Rechnung nach Ihrer Kündigung.
- Prüfen Sie, ob das gekündigte Produkt noch in Rechnung gestellt wird.
- Wenn ja: Laden Sie die Rechnung herunter und bereiten Sie eine Beschwerde vor.
- Wenn das gekündigte Produkt nicht mehr in Rechnung gestellt wird: Die Kündigung wurde korrekt bearbeitet.
Verstehen Sie, welche Kosten entstehen können und wie Sie diese vermeiden.
| Kostenart |
Betrag (CHF) |
Bedingung |
| Regelmässige Kündigung nach Mindestvertragsdauer |
CHF 0 |
Nach 12 Monaten Mindestbezugsdauer - kein Gebühr |
| Vorzeitige Kündigung |
Restliche Monatsgebühren bis Mindestvertragsdauer |
Kündigung vor Ende der Mindestvertragsdauer |
| Versäumte Kündigungsfrist (automatische Verlängerung) |
CHF 0 |
Kündigung nach automatischer Verlängerung ist kostenfrei, neue Kündigungsfrist startet |
| Restwert unverhältnismässiger Kosten |
Individuell |
Nur in Ausnahmefällen, wenn Kündigung wegen Umzug oder ähnliches |
| Rückerstattung Guthaben |
Individuell |
Swisscom erstattet Prepaid-Guthaben inner 30-60 Tage |
| Bearbeitungsgebühr bei Post-Kündigung |
CHF 0 |
Swisscom darf keine Gebühr für die Verarbeitung verlangen |
Nach der kündigung: was passiert mit ihrem anschluss und ihren daten
Es ist normal, dass Sie nach der Kündigung Fragen zum nächsten Schritt haben - Yafee zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Zeitrahmen: wann wird ihr anschluss tatsächlich gekündigt?
Die Kündigung wird zum Ende des Vertrages wirksam. Das ist in der Regel der Monatslast vor dem Tag, auf den Sie gekündigt haben. Wenn Sie beispielsweise am 5. Januar für den 28. Februar kündigen, läuft Ihr Vertrag noch bis 28. Februar um Mitternacht.
In den letzten Tagen vor der Schliessungen können Sie Ihren Anschluss noch nutzen. Danach ist der Festnetzanschluss oder die Internetverbindung deaktiviert. Swisscom sendet Ihnen vorher eine Erinnerung.
Finalabrechnung und rückerstattung
Swisscom sendet nach dem Kündigungsdatum eine Finalabrechnung. Diese zeigt, wie viel Sie noch schulden oder wie viel Guthaben Sie zurück erhalten. Die Rückerstattung dauert typischerweise 30-60 Tage. Kontrollieren Sie, dass alle gekündigten Produkte nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Datenübergang und kundendatenschutz
Ihre persönlichen Daten bei Swisscom werden gemäss Datenschutzgesetz behandelt. Nach der Kündigung speichert Swisscom Ihre Daten für die Abwicklung und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten (typisch 5-10 Jahre). Sie haben das Recht, bei Swisscom zu erfragen, welche Daten über Sie gespeichert sind - nutzen Sie dazu das Auskunftsrecht gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz.
Häufige fehler und fallstricke beim kündigungsprozess
Viele Kundinnen und Kunden erleben Pannen nach der Kündigung - die gute Nachricht ist: Yafee hat die häufigsten Fehler zusammengestellt und zeigt Ihnen, wie Sie sie vermeiden.
Fehler 1: falsche kündigungsfrist verpasst
Das grösste Risiko ist, die 30-Tage-Frist zu versäumen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Vorbeugen: Setzen Sie einen Reminder mindestens 40 Tage vor dem Vertragsende.
Fehler 2: nur ein produkt kündigen statt des ganzen bundles
Wenn Sie Internet kündigen, läuft der Festnetzanschluss weiter. Swisscom stellt Sie dann für den Anschluss separat in Rechnung. Lesen Sie vor der Kündigung genau, welche Produkte zusammengefasst sind. Im Zweifelsfall anrufen: 0800 40 50 60.
Fehler 3: keine bestätigung speichern
Ohne Bestätigung können Sie später nicht nachweisen, dass Sie gekündigt haben. Speichern Sie jede Email oder Screenshot. Das ist Ihre Versicherung gegen Streitigkeiten mit Swisscom.
Fehler 4: rechnungen nicht prüfen
Manchmal stellt Swisscom ein gekündigtes Produkt noch Wochen oder Monate später in Rechnung. Laden Sie Ihre Rechnungen herunter und kontrollieren Sie aktiv. Wenn etwas falsch ist: Beschwerde inner 6 Monaten, sonst kann die Rechnung nicht mehr beanstandet werden.
Fehler 5: vor bestätigung der kündigung abwarten
Einige Kundinnen und Kunden denken, die Kündigung ist nach dem Absenden automatisch wirksam. Das stimmt nicht. Swisscom muss die Kündigung bestätigen. Erst dann ist sie rechtsgültig. Folgen Sie dem Prozess bis zur Bestätigungsemail.
Häufige traps bei Abo-Kündigungen: das sollten sie wissen
Die Telekommunikationsindustrie nutzt bestimmte Taktiken, um Kündigungen zu verzögern oder Kundinnen und Kunden zu verwirren - Yafee erklärt die Tricks und wie Sie sie durchschauen.
Trap 1: unklar formulierte kündigungsbuttons im portal
Swisscom macht die Kündigungsfunktion absichtlich schwer zu finden. Manchmal heisst der Button Pause statt Kündigen oder versteckt sich hinter mehreren Menü-Ebenen. Wenn Sie nicht finden, was Sie suchen: Rufen Sie den Kundendienst an oder schreiben Sie eine Email. Schriftlich kündigen ist immer rechtssicher.
Trap 2: Retention-Anrufe und sonderangebote
Nachdem Sie kündigen, versucht Swisscom oft, Sie mit Rabatten oder neuen Produkten zum Bleiben zu überreden. Das ist legitim - aber Sie sind nicht verpflichtet, zuzuhören. Bleiben Sie standhaft. Wenn Sie nicht kündigen möchten, sagen Sie klar Nein.
Trap 3: automatische verlängerung ohne klare erinnerung
Swisscom muss Ihnen mindestens 30 Tage vor dem Kündigungsstichtag erinnern. Aber die Erinnerung kann in der Spam-Box landen oder übersehen werden. Setzen Sie sich selbst einen Reminder - nicht auf die automatische Erinnerung verlassen.
Trap 4: gebühren für vorzeitige kündigung
Wenn Sie vor Ende der Mindestvertragsdauer kündigen, zahlen Sie die restlichen Monatsgebühren. Das ist legal und üblich. Aber Swisscom sollte das vorher deutlich kommunizieren. Lesen Sie die Warnung vor Bestätigung sorgfältig.
Trap 5: rechnungen nach kündigungsstichtag
Manchmal erhalten Sie noch eine Rechnung nach dem Kündigungsdatum. Das kann eine Finalabrechnung oder noch ausstehende Kosten sein. Prüfen Sie die Rechnung innerhalb von 6 Monaten. Nach 6 Monaten kann die Rechnung nicht mehr beanstandet werden - das ist Schweizer Recht.
Verwenden Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie nichts übersehen.
- Vertragsende und Kündigungsfrist notiert? (30 Tage vor Vertragsende)
- Reminder im Kalender gesetzt? (Kündigungsfrist)
- Alle Produkte identifiziert? (Festnetz, Internet, Mobile, Multiroom, TV)
- Letzte Rechnung heruntergeladen? (Als PDF gespeichert)
- Kündigung eingereicht? (Online, per Telefon, per Post)
- Kündigungsbestätigung von Swisscom erhalten? (Per Email gespeichert)
- Referenznummer oder Ticketnummer notiert?
- Screenshots des Kündigungsvorgangs gemacht?
- Nächste Rechnungen nach Kündigungsstichtag kontrolliert?
- Finalabrechnung erhalten und geprüft?
- Rückerstattung auf dem Konto eingegangen? (Idealerweise inner 30-60 Tagen)
Falls Swisscom die Kündigung nicht respektiert oder noch nach dem Kündigungsstichtag in Rechnung stellt, haben Sie ein Recht auf Beschwerde.
Schritt 1: beschwerde an Swisscom
Schreiben Sie per Email oder Einschreiben an Swisscom und nennen Sie konkret, was falsch ist. Erwähnen Sie Ihre Kündigungsbestätigung und das Datum. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für eine Antwort. Swisscom muss reagieren.
Schritt 2: beschwerde beim seco oder schlichtungsstelle
Wenn Swisscom nicht reagiert oder Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend löst, können Sie sich an die Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) oder an eine Schlichtungsstelle für Telecom (z.B. Ombudsstelle) wenden. Diese Stellen sind unabhängig und unterstützen Konsumentinnen und Konsumenten bei Streitigkeiten mit Telekomanbietern.
Schritt 3: rechtliche schritte
In schwerwiegenden Fällen (z.B. wenn Swisscom tausende Franken zu Unrecht einfordert) können Sie einen Anwalt einschalten oder eine Klage am Gericht einreichen. In den meisten Kantonen gibt es spezielle Konsumentengerichte oder Schiedsverfahren.
Die Kündigung von Swisscom ist rechtlich einfach - wenn Sie die Fristen beachten und die richtige Methode wählen. Yafee hat tausende Kundinnen und Kunden bei der Kündigung von Telekommunikationsverträgen unterstützt und weiss, dass diese drei Punkte entscheidend sind:
- Kündigungsfrist einhalten: 30 Tage vor Vertragsende kündigen, um automatische Verlängerung zu vermeiden.
- Alle Produkte kontrollieren: Prüfen, ob Festnetz, Internet, Mobile oder Zusatzoptionen betroffen sind.
- Bestätigung sichern: Email, Screenshot oder Einschreiben - Sie brauchen einen Beleg, dass Swisscom die Kündigung erhalten hat.
Swisscom erfüllt seine Pflichten in den meisten Fällen - aber Kundinnen und Kunden, die ihre Rechte kennen und sorgfältig vorgehen, sparen sich unnötige Diskussionen. Yafee.com bietet Ihnen alle notwendigen Informationen und Checklisten, um Ihre Kündigung ordnungsgemäss durchzuführen. Vertrauen Sie auf strukturiertes Vorgehen, und Ihre Swisscom-Kündigung wird reibungslos ablaufen.
Kontaktadresse für die kündigung von Swisscom
Wenn Sie per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Swisscom AG
Kundendienst / Kündigungen
Blériotstrasse 57
3027 Bern
Schweiz
Telefon: 0800 40 50 60
Kundendienst-Chat: Verfügbar im Portal My Swisscom
Online-Portal: My Swisscom (my.swisscom.ch)
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie auch direkt beim Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) oder bei der zuständigen Schlichtungsstelle für Telecom Schweiz Kontakt aufnehmen. Yafee.com hat hier alle Informationen für Sie zusammengefasst und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Ihre Rechte sind klar - nutzen Sie sie.