VDI kündigen in der Schweiz: Rechtssicher in 6 Schritten
VDI kündigen in der schweiz: so beenden sie ihr Fachmedien-Abo rechtssicher
Was ist VDI und welche leistungen sie bezahlen
VDI steht für Verein Deutscher Ingenieure und ist eine der führenden Fachorganisationen im deutschsprachigen Raum. Für Leserinnen und Leser in der Schweiz ist vor allem die VDI Verlag GmbH relevant, die Fachmedien, E-Paper und Archivzugänge anbietet. Yafee hat recherchiert, dass viele Schweizer Abonnentinnen und Abonnenten unsicher sind, ob sie eine Vereinsmitgliedschaft, ein reines Medien-Abo oder beide beenden möchten. Diese Verwirrung ist völlig normal und der erste Schritt zur korrekten Kündigung.
Welche produkte und abos sie bei VDI nutzen können
Sie zahlen bei VDI nicht einfach einen pauschalen Betrag, sondern erhalten einen konkreten Zugang zu spezifischen Inhalten. Das können sein:
- VDI-Nachrichten Jahresabo (Inland)
- VDI nachrichten Plus (digitales Fachmedium mit erweiterten Funktionen)
- E-Paper mit Archivzugriff
- Dossiers und Fachartikel
- Internationale Abos mit erweiterten Leistungen
Entscheidend ist, dass nach einer Kündigung genau dieser Zugang endet und nicht automatisch alle anderen Beziehungen zu VDI beendet werden. Wenn Sie beispielsweise nur das E-Paper abonniert haben, endet nach der Kündigung allein dieser Zugriff. Eine Vereinsmitgliedschaft läuft parallel und muss separat gekündigt werden, falls gewünscht.
Preise und laufzeiten für schweizer abonnentinnen und abonnenten
VDI bietet verschiedene Abo-Modelle mit unterschiedlichen Preisen an. Alle Preise sind bereits in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen:
| Abo-Typ |
Jahrespreis CHF |
Mindestlaufzeit |
Kündigungsfrist |
| E-Paper |
88.00 |
1 Jahr |
1 Monat |
| VDI nachrichten Plus |
103.00 |
1 Jahr |
1 Monat |
| Jahresabo Inland |
148.00 |
1 Jahr |
1 Monat |
| Auslandsabo |
166.50 |
1 Jahr |
1 Monat |
Alle Abos haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise am 15. März kündigen, endet Ihr Abo am 15. April des folgenden Jahres. Die Kündigung kann nicht rückdatiert werden, und eine sofortige Beendigung ist vertraglich nicht vorgesehen.
Ihre rechtsposition als schweizer kundin oder kunde
Als Verbraucherin oder Verbraucher in der Schweiz haben Sie konkrete Rechte beim Aboschluss und bei der Kündigung.
Welche gesetze sie schützen
Ihr Schutz basiert auf dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das auch Regelungen zu Abos und automatischen Verlängerungen enthält. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VDI Verlag GmbH. Yafee empfiehlt, diese vor der Anmeldung sorgfältig zu lesen, denn darin finden Sie verbindliche Informationen zu Kündigungsfristen, Preisen und automatischen Verlängerungen.
Konkret bedeutet das für Sie:
- VDI darf Sie nicht in eine Probephase ohne klare Kündigungsoptionen zwingen.
- Die Kündigung muss auf einem standardisierten Weg möglich sein (schriftlich oder digital).
- Die Kündigungsfrist von 1 Monat ist fair und gesetzlich zulässig.
- Automatische Verlängerungen sind nur zulässig, wenn Sie diese ausdrücklich akzeptiert haben.
Ihre rechtsposition bei nicht beachteter kündigung
Falls VDI Ihre Kündigung ignoriert und Sie trotz schriftlicher Abmeldung weiterhin belastet werden, haben Sie folgende Optionen:
- Schriftliche Mahnung an die VDI Verlag GmbH mit 14-tägiger Frist
- Beschwerde bei der Eidgenössischen Lotterie- und Wettkommission (falls relevant)
- Anrufung der Schlichtungsstelle oder des Konsumentenforums Schweiz (für Streitigkeiten bis CHF 5000)
- Zivilrechtliche Klage vor dem Handelsgericht oder Amtsgericht
Yafee rät: Bewahren Sie alle Kündigungsbestätigungen und Zahlungsbelege auf. Diese sind entscheidend, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
VDI kündigen: so gehen sie schritt für schritt vor
Die Kündigung von VDI folgt einem klaren, rechtskonformen Verfahren, das Sie in maximal 6 Schritten abschliessen.
Schritt 1: ihren aktuellen vertrag überprüfen
Bevor Sie die Kündigung einreichen, sammeln Sie alle notwendigen Informationen. Loggen Sie sich in Ihr VDI-Konto ein oder suchen Sie Ihre letzte Rechnung heraus. Sie benötigen:
- Kundennummer: Diese finden Sie auf jeder Rechnung oder im Kundenportal
- Abonnement-Typ: Notieren Sie genau, welches Produkt Sie kündigen (E-Paper, Plus, Inland, etc.)
- Startdatum des Abos: Wichtig für die Berechnung der 1-Monats-Frist
- Nächstes Belastungsdatum: Damit Sie wissen, wann Ihre letzte Zahlung erfolgt
Yafee empfiehlt, diese Informationen als Bildschirmaufnahmen zu sichern. So haben Sie einen Beweis, falls VDI später behauptet, nie eine Kündigung erhalten zu haben.
Schritt 2: wichtige inhalte herunterladen und speichern
Nach der Kündigung verlieren Sie Zugriff auf alle Inhalte im VDI-Archiv. Falls Sie wichtige Artikel, E-Paper oder Dossiers benötigen, laden Sie diese jetzt herunter. Besonders bei Fachmedien lohnt sich das, weil die Recherche sonst später kostenpflichtig wird oder gar nicht mehr möglich ist.
Speichern Sie folgende Dokumente lokal:
- Aktuelle und bereits heruntergeladene E-Paper (als PDF)
- Wichtige Fachartikel und Dossiers
- Alle Rechnungen und Bestätigungen
Schritt 3: die schriftliche kündigung formulieren
Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Das ist eine Anforderung der VDI Verlag GmbH und wird in allen vorliegenden AGB-Quellen bestätigt. Verwenden Sie diese Vorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige mein Abonnement bei der VDI Verlag GmbH hiermit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte berücksichtigen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.
Meine Kundennummer: [IHRE_KUNDENNUMMER]
Abonnement-Typ: [Z.B. VDI NACHRICHTEN PLUS]
Startdatum: [DATUM]
Bitte bestätigen Sie diese Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüssen,
[IHR_NAME]
Schritt 4: kündigung über den leserservice einreichen
Die Kündigung muss schriftlich über den Leserservice der VDI Verlag GmbH eingereicht werden. Yafee hat recherchiert, dass Sie folgende Wege nutzen können:
- E-Mail-Variante (bevorzugt): Senden Sie Ihre Kündigungsmitteilung an [email protected]. Geben Sie in der Betreffzeile an: "Kündigung Abonnement - Kundennummer [IHRE_NUMMER]". So hat der Leserservice sofort Klarheit.
- Webformular (falls vorhanden): Loggen Sie sich in Ihr Konto ein, suchen Sie nach "Leserservice", "Mein Abo" oder "Kontakt" und reichen Sie die schriftliche Kündigung dort ein. Speichern Sie die Bestätigungsseite als Screenshot.
- Telefonische Anmeldung zur schriftlichen Kündigung: Rufen Sie den Leserservice in Deutschland an und teilen Sie mit, dass Sie kündigen möchten. Fragen Sie, unter welcher E-Mail-Adresse oder Adresse Sie die schriftliche Kündigung einreichen sollen. Notieren Sie den Namen der Person, die Sie sprechen, und das Datum.
- Postale Kündigung (als Backup): Falls E-Mail-Antworten ausbleiben, senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben an die Hauptadresse der VDI Verlag GmbH in Düsseldorf (siehe Adressblock am Ende).
Schritt 5: bestätigung einholen und dokumentieren
Nach dem Absenden Ihrer Kündigung erwarten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen eine schriftliche Bestätigung. Diese muss folgende Punkte enthalten:
- Bestätigung, dass die Kündigung erhalten wurde
- Das Kündigungsdatum (nicht das Enddatum)
- Das Enddatum Ihres Abos
- Hinweis auf Ihre Kundennummer
Yafee rät dringend: Falls Sie keine Bestätigung erhalten, schreiben Sie eine Erinnerungs-E-Mail nach 7 Tagen. Beziehen Sie sich auf Ihre erste E-Mail und bitten Sie um explizite Bestätigung. Speichern Sie alle E-Mails, um später Beweis zu haben, dass Sie gekündigt haben.
Schritt 6: letzte zahlung überprüfen und zugriff verifizieren
Nach Ablauf der Kündigungsfrist (1 Monat) endet Ihr Abo automatisch. An diesem Enddatum:
- Erfolgt Ihre letzte Abbuchung
- Wird Ihr Zugang zum VDI-Portal deaktiviert
- Können Sie keine neuen Inhalte mehr abrufen
Überprüfen Sie 2-3 Tage nach dem Enddatum, ob Ihr Zugriff tatsächlich beendet wurde. Falls Sie weiterhin Zugriff haben oder noch belastet werden, kontaktieren Sie den Leserservice erneut und fordern Sie eine Rückerstattung.
Rückerstattung und geldtransfer nach kündigung
Die Frage nach einer Rückerstattung ist häufig, aber die Antwort ist klar: Bei Standard-Jahresabos mit 1 Monat Kündigungsfrist erhalten Sie keine anteilige Rückerstattung.
Wann sie kein geld zurückbekommen
Wenn Sie beispielsweise ein Jahresabo für CHF 148.00 abgeschlossen haben und nach 8 Monaten kündigen, zahlen Sie weiterhin bis zur Sperrfrist von 1 Monat danach. Eine Rückgabe der noch nicht genutzten Monate ist nicht vorgesehen. Das ist in den AGB von VDI klar festgehalten und rechtlich zulässig, da Sie die Kündigung jederzeit mit 1 Monat Frist einreichen können.
Ausnahmefälle für rückerstattungen
Eine Rückerstattung kann in diesen Fällen verlangt werden:
- Widerrufsrecht bei Fernabsatz: Falls Sie das Abo online abgeschlossen haben, haben Sie gemäss UWG 14 Tage Widerrufsrecht. In diesem Fall kann VDI die komplette Gebühr zurückfordern. Yafee empfiehlt, das Widerrufsrecht schnellstmöglich schriftlich zu erklären.
- Doppelbelastung: Falls Sie versehentlich zweimal belastet wurden, fordern Sie eine Rückerstattung an.
- Technische Fehler: Falls Sie keinen Zugriff auf bezahlte Inhalte hatten, können Sie eine Rückerstattung fordern.
- Nicht erbrachte Leistungen: Falls VDI eine versprochene Funktion nicht bereitgestellt hat, können Sie Schadensersatz oder Rückerstattung verlangen.
Häufige fehler beim kündigen von VDI vermeiden
Viele Kundinnen und Kunden erleben nach der Kündigung unangenehme Überraschungen. Das muss nicht sein, wenn Sie diese Fehler vermeiden.
Fehler 1: telefonisch kündigen und keine bestätigung einholen
Der häufigste Fehler: Sie rufen an, sagen "Ich kündige", und denken, das wars. Zwei Monate später wird Ihnen erneut Geld berechnet. Das Problem: Ohne schriftliche Bestätigung können Sie nicht beweisen, dass Sie gekündigt haben. VDI und Sie würden dann Aussage gegen Aussage haben. Yafee rät eindeutig: Nutzen Sie immer schriftliche Kanäle (E-Mail oder Formular) und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Fehler 2: die falsche kundennummer angeben oder fehlende informationen
Falls Ihre Kündigungs-E-Mail keine Kundennummer, kein Abo-Startdatum und keinen Namen enthält, kann der Leserservice Sie möglicherweise nicht eindeutig zuordnen. Ihre Kündigung landet dann im Nirgendwo. Machen Sie es dem Leserservice einfach: Alle Daten in die E-Mail schreiben, Betreffzeile prägnant, fertig.
Fehler 3: zu kurz vor dem jahresende kündigen
Wenn Sie am 15. Dezember ein Jahresabo kündigen, das Anfang Januar verlängert wird, akzeptiert VDI Ihre Kündigung möglicherweise nicht. Die Kündigungsfrist von 1 Monat bedeutet, dass Sie bis spätestens 15. Dezember des Vorjahres kündigen müssen, um die Verlängerung zu stoppen. Merken Sie sich das Kündigungsdatum und setzen Sie einen Kalender-Eintrag.
Fehler 4: vereinsmitgliedschaft und abo verwechseln
VDI hat zwei Ebenen: eine Vereinsmitgliedschaft und separate Fachmedien-Abos. Wenn Sie das Abo kündigen, bleibt die Mitgliedschaft erhalten (und umgekehrt). Klären Sie vor der Kündigung, was Sie eigentlich beenden möchten. Beide Kündigungen müssen separat eingereicht werden.
Was nach der kündigung mit ihren daten passiert
Nach dem Ende Ihres Abos ist klar, dass Ihr Zugriff endet. Aber was geschieht mit Ihren persönlichen Daten?
Zugriffsverlust und Archiv-Sperrung
Unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist endet Ihr Zugriff auf:
- Den VDI-Online-Lesezugang
- Das E-Paper-Archiv
- Alle exklusiven Dossiers und Artikel
- Die Funktion zum Herunterladen von Inhalten
Die gute Nachricht: Alle Inhalte, die Sie vor der Sperrung heruntergeladen haben, bleiben auf Ihrem Computer oder Tablet. Sie können diese weiterhin offline lesen.
Speicherung ihrer kundendaten
VDI speichert Ihre Rechnungs- und Kontaktdaten für Buchhaltungszwecke. Das ist rechtlich zulässig und entspricht Schweizer Steuergesetzen. Diese Daten werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Sie haben das Recht, eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten oder deren Löschung zu fordern (Datenschutz-Anfrage). Richten Sie solche Anfragen an den Datenschutzbeauftragten von VDI.
Newsletter und werbung nach kündigung
Falls VDI Ihnen nach der Kündigung noch Marketing-E-Mails sendet, können Sie diese mit "Abmelden" beenden. Yafee rät: Falls Sie nicht einmal eine solche Option haben, schreiben Sie eine formelle Beschwerde. Das verstösst gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Vergleich: sollten sie wirklich kündigen?
Bevor Sie die Kündigung finalisieren, könnte es sinnvoll sein, Alternativen zu prüfen.
| Option |
Kosten CHF/Jahr |
Kündigungsfrist |
Beste für |
| Vollständig kündigen |
0 |
1 Monat |
Keine Nutzung, finanzielle Sparquote |
| E-Paper-nur-Abo |
88.00 |
1 Monat |
Gelegenheits-Leser |
| VDI nachrichten Plus |
103.00 |
1 Monat |
Digitale Leser mit Archiv-Zugriff |
| Jahresabo Inland |
148.00 |
1 Monat |
Regelmässige Fachleser (Papier + Digital) |
Falls Sie die Inhalte von VDI eigentlich wertschätzen, aber das volle Jahresabo zu teuer ist, prüfen Sie E-Paper oder Plus. Beide sind günstiger und bieten digitalen Zugriff. Yafee empfiehlt: Kontaktieren Sie den Leserservice und fragen Sie nach Studentenrabatten, Jobwechsel-Angeboten oder Ermässigungen.
Checkliste für die sichere kündigung von VDI
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtssicher durchgeführt wird:
- [ ] Kundennummer, Abo-Typ und Startdatum notiert
- [ ] Letzte Rechnung und Belastungsdatum überprüft
- [ ] Wichtige Inhalte heruntergeladen und lokal gespeichert
- [ ] Kündigungstext geschrieben mit allen erforderlichen Angaben
- [ ] E-Mail an [email protected] gesendet oder Webformular ausgefüllt
- [ ] Screenshot der Bestätigungsseite gemacht (falls digital)
- [ ] Auf schriftliche Kündigungsbestätigung von VDI gewartet (5 Arbeitstage)
- [ ] Kündigungsbestätigung erhalten und gespeichert
- [ ] Enddatum in Kalender notiert
- [ ] Nach dem Enddatum Zugriff überprüft (sollte gesperrt sein)
- [ ] Letzte Abbuchung überprüft (sollte erfolgt sein)
- [ ] Nach 2-3 Wochen prüfen, dass keine neuen Abbuchungen erfolgt sind
Kontaktadresse und eskalation bei problemen
Falls Ihre Kündigung nicht anerkannt wird oder Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie die VDI Verlag GmbH unter:
| Kontaktweg |
Adresse / Kontakt |
| E-Mail (bevorzugt) |
[email protected] |
| Postadresse (Düsseldorf) |
VDI Verlag GmbH, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf, Deutschland |
| Postadresse (Berlin) |
VDI, Bülowstr. 78, 10783 Berlin, Deutschland |
| Webseite |
vdi-fachmedien.de (Leserservice-Bereich) |
Falls VDI innerhalb von 10 Tagen nicht antwortet oder Ihre Kündigung ignoriert, können Sie
- eine formelle Beschwerde bei der Eidgenössischen Lotterie- und Wettkommission einreichen
- das Konsumentenforum Schweiz anrufen (für Streitigkeiten bis CHF 5000)
- eine zivilrechtliche Klage vor Ihrem Kantonsgericht einreichen
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