Süddeutsche Zeitung kündigen: ihr rechtlicher weg zur sofortigen beendigung in der schweiz
Was sie über Süddeutsche Zeitung und ihre abonnementarten wissen müssen
Süddeutsche Zeitung ist eine deutsche Tageszeitung mit Sitz in München, die Sie in der Schweiz als gedruckte Zeitung, E-Paper oder digitales Nachrichtenangebot nutzen können. Der Abo-Service läuft vollständig über die deutsche Zentrale, nicht über eine Schweizer Filiale. Das ist entscheidend für Ihre Kündigung, denn Sie unterliegen deutschem Vertragsrecht, auch wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Bei Yafee haben wir beobachtet, dass viele Schweizer Abonnenten unsicher sind, welche Kündigungsfrist gilt und ob ihre Kündigung rechtlich bindend ist. Deshalb erklären wir Ihnen hier den gesamten Prozess auf Grundlage des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Bundesklagengesetz (BKlaG), die auch grenzüberschreitende Verträge regeln.
Die abonnementformen bei Süddeutsche Zeitung
Süddeutsche Zeitung bietet drei Hauptabonnementformen an: das gedruckte Jahresabo, das E-Paper-Abonnement und den digitalen Vollzugriff auf Inhalte. Für Abonnenten in der Schweiz liegt der aktuelle Jahrespreis für die gedruckte Zeitung bei 1516,60 CHF mit 312 Ausgaben jährlich (Stand 2026). Das E-Paper kostet monatlich zwischen 15 und 20 CHF, je nach Abrechnungsmodell.
Viele Abonnenten unterschätzen die Testphase. Wenn Sie ein Probeabonnement abgeschlossen haben, kann dieses automatisch in ein kostenpflichtiges Vollabonnement übergehen. Die Bedingungen von Süddeutsche Zeitung verpflichten Sie, das Probeabo spätestens eine Woche vor Ablauf zu kündigen, sonst läuft es weiter und wird Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Warum die herkunft des verlags für ihre kündigung wichtig ist
Süddeutsche Zeitung unterliegt deutschem Recht, nicht Schweizer Recht. Das bedeutet: Ihre Kündigungsfrist wird nach deutschem BGB berechnet, nicht nach dem Obligationenrecht der Schweiz. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist sofort möglich; eine ordentliche Kündigung benötigt in der Regel eine Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums.
Yafee empfiehlt, immer schriftlich zu kündigen und eine Bestätigung zu sammeln. Ein Anruf beim Kundenservice ist weniger sicher, da Sie später keinen Beweis haben, dass Sie die Kündigung eingereicht haben. Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen ist eine dokumentierte Spur Gold wert.
Ihre rechte bei der kündigung nach deutschem vertragsrecht
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sichern Ihnen als Verbraucher konkrete Rechte zu. Diese gelten auch für Sie als Schweizer Abonnent, weil Sie ein digitales Angebot nutzen, das auf Deutsch erbracht wird.
Ihr rechtlicher anspruch auf kündigung
Nach Paragraph 305 BGB haben Sie das Recht, einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu beenden. Bei Süddeutsche Zeitung ist der Abrechnungszeitraum in der Regel der Kalendermonat, daher gilt diese Frist. Eine sofortige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, beispielsweise wenn der Verlag Ihre Rechnung nicht ordnungsgemäss erfüllt oder die Zahlungsadresse nicht korrekt aktualisiert wird.
Ihre rechtliche Position: Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, falls Süddeutsche Zeitung Sie nicht ordnungsgemäss über dieses Recht aufgeklärt hat. Nach Ablauf der Frist ist eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist zum Ende eines Abrechnungszeitraums möglich. Der Verlag darf Sie nicht länger halten, als die vereinbarte Laufzeit vorsieht.
Besonderheiten für testabos und probephasen
Das UWG regelt ausdrücklich, dass Testabos transparent sein müssen. Der Verlag muss Ihnen vor Abschluss mitteilen, wann die Testphase endet und wie Sie kündigen können. Wenn diese Information fehlte oder unklar war, können Sie das Abo rückwirkend anfechten und Zahlungen ab der Testphase zurückfordern.
Yafee hat häufig gesehen, dass Testabos automatisch in kostenpflichtige Abos umgewandelt werden, ohne dass Abonnenten darüber informiert wurden. Falls das bei Ihnen geschehen ist, können Sie Ihre Zahlungen nach Ablauf der Testphase zurückfordern, indem Sie schriftlich bei Süddeutsche Zeitung Einspruch erheben und auf die fehlende Transparenz hinweisen.
Methoden zur kündigung von Süddeutsche Zeitung
Süddeutsche Zeitung bietet mehrere Kanäle, über die Sie kündigen können. Die zuverlässigsten sind der Online-Service über Ihr Kundenkonto und die schriftliche Kündigung per E-Mail. Hier werden die Unterschiede erläutert.
Online-Kündigung über das kundenkonto
Der schnellste Weg ist die Kündigung über die Website von Süddeutsche Zeitung im Bereich «Abo verwalten». Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an, navigieren Sie zu «Mein Konto» und wählen Sie «Abos». Dort finden Sie eine Option «Kündigen» oder «Abo beenden». Nach Klick auf diese Option erhalten Sie eine Bestätigung auf dem Bildschirm und per E-Mail.
Speichern Sie diese E-Mail sofort ab. Sie ist Ihr Beweis, dass Sie gekündigt haben. Yafee empfiehlt zusätzlich, einen Screenshot des Bestätigungsbildschirms zu machen, bevor Sie die Seite verlassen.
Schriftliche kündigung per E-Mail
Wenn Sie das Online-Portal nicht nutzen möchten oder keine Bestätigung erhielten, senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Diese E-Mail sollte folgende Angaben enthalten: Ihre vollständige Kundennummer, Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihren Abostart-Termin und das gewünschte Kündigungsdatum. Nutzen Sie eine Formulierung wie: «Ich kündige mein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (Kundennummer: [Nummer]) zum [Datum] ordentlich und fristgerecht.»
Senden Sie diese E-Mail von Ihrem registrierten E-Mail-Konto ab und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Das erhöht die Chance, dass Sie eine Antwort erhalten. Bewahren Sie die E-Mail und die Bestätigung auf.
Kündigung per post oder telefon
Sie können Süddeutsche Zeitung auch per Brief an die Münchner Adresse kündigen (siehe Abschnitt «Kontaktdaten»). Versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein, um die Zustellung zu beweisen. Eine Kündigung per Telefon ist möglich, wird aber nicht dokumentiert und daher von Yafee nicht empfohlen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur kündigung
Folgen Sie dieser detaillierten Anleitung, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtlich wirksam wird und keine Rechnungen mehr folgen.
Schritt 1: überprüfen sie ihre abonnementdetails
Bevor Sie kündigen, sammeln Sie diese Informationen:
- Kundennummer (auf der letzten Rechnung oder im Kundenkonto)
- Aktueller Abonnementtyp (gedruckt, E-Paper oder digital)
- Abrechnungszeitraum und nächstes Kündigungsdatum
- Startdatum des Abos
- Laufzeit (falls befristet)
Machen Sie einen Screenshot des Bereichs «Abo verwalten» oder «Mein Abonnement». Diese Dokumentation schützt Sie, falls es später Diskussionen über das Kündigungsdatum gibt.
Schritt 2: entscheiden sie sich für einen kündigungskanal
Wählen Sie zwischen Online (schnellest und nachweisbar) oder E-Mail (persönlicher und dokumentiert). Online-Kündigung ist zuverlässig, da Süddeutsche Zeitung das System automatisiert und Sie sofort eine Bestätigung erhalten.
Schritt 3: führen sie die Online-Kündigung durch
- Gehen Sie auf hilfe.sueddeutsche.de oder melden Sie sich direkt auf der Website an.
- Klicken Sie auf «Mein Konto» oder «Abos».
- Suchen Sie Ihr aktives Abonnement und klicken Sie auf «Verwalten» oder «Bearbeiten».
- Wählen Sie «Kündigen» oder «Abo beenden».
- Bestätigen Sie das Kündigungsdatum (die Seite zeigt die letzte Abrechnungsperiode an).
- Klicken Sie auf «Kündigung bestätigen».
- Speichern Sie die Bestätigungsemail und machen Sie einen Screenshot.
Schritt 4: senden sie eine schriftliche bestätigung
Senden Sie innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail an [email protected] mit dieser Formulierung:
«Sehr geehrtes Team,
hiermit bestätige ich, dass ich am [Datum/Uhrzeit] mein Abonnement (Kundennummer: [Nr.]) über das Online-Portal gekündigt habe. Die Kündigung ist zum [Datum] wirksam. Bitte bestätigen Sie den Erhalt und senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu. Mit freundlichen Grüssen, [Ihr Name]»
Diese doppelte Dokumentation schützt Sie rechtlich und verhindert, dass Süddeutsche Zeitung später behauptet, die Online-Kündigung sei nicht angekommen.
Schritt 5: überprüfen sie ihr konto nach zwei wochen
Zwei Wochen nach der Kündigungsfrist loggen Sie sich erneut ein und prüfen, ob das Abo noch angezeigt wird. Es sollte als «gekündigt» oder «inaktiv» markiert sein. Wenn es noch aktiv ist, senden Sie sofort eine Erinnerungs-E-Mail an den Kundenservice.
Schritt 6: überprüfen sie ihre nächste rechnung
Beobachten Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung. Es sollten keine neuen Abbuchungen erfolgen. Falls doch, wenden Sie sich sofort an Ihren Geldgeber (Bank oder Kreditkarte) und fordern Sie eine Rückbuchung an.
Rückforderung von zahlungen nach der kündigung
Wenn Süddeutsche Zeitung nach Ihrer Kündigung weiterhin Geld von Ihrem Konto abbucht, haben Sie das Recht, dieses Geld zurückzufordern.
So fordern sie zahlungen zurück
Kontaktieren Sie sofort den Kundenservice per E-Mail und schreiben Sie: «Die obenstehenden Abbuchungen erfolgten nach meiner Kündigungsmitteilung vom [Datum]. Ich fordere die Rückerstattung der unrechtmäßig eingezogenen Beträge auf mein Konto: [IBAN]». Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Falls der Verlag nicht reagiert, wenden Sie sich an Ihre Bank und teilen Sie mit, dass die Lastschrift unberechtigt ist.
Nach deutschem BGB Paragraph 812 ff. sind Sie berechtigt, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufordern. Yafee empfiehlt, diese Rückforderung schriftlich per E-Mail zu stellen und alles zu speichern.
Häufige fehler bei der kündigung
Viele Abonnenten machen vermeidbare Fehler, die zu weiteren Zahlungen führen. Hier ist, wie Sie diese vermeiden.
Fehler 1: kündigung direkt vor der frist
Süddeutsche Zeitung benötigt vier Wochen Kündigungsfrist. Wenn Sie am letzten Werkstag des Monats kündigen, können Sie nicht zum Ende dieses Monats beenden, sondern zum Ende des übernächsten Monats. Künden Sie daher mindestens 30 Tage vor dem geplanten Enddatum.
Fehler 2: keine schriftliche bestätigung speichern
Eine mündliche Kündigung am Telefon führt zu Missverständnissen. Immer schriftlich kündigen und die Bestätigung speichern. E-Mail ist ideal, da Sie einen Zeitstempel haben.
Fehler 3: den namen des abos verwechseln
Wenn Sie mehrere Abos haben (z.B. gedruckt und digital), müssen Sie klar angeben, welches Abo Sie kündigen. Nutzen Sie immer Ihre Kundennummer, nicht nur den Namen.
Fehler 4: nach der kündigung nicht prüfen
Überprüfen Sie regelmässig Ihre Kontoauszüge. Falls noch Geld abgebucht wird, handeln Sie sofort. Nach 90 Tagen werden Rückforderungen schwieriger durchzusetzen.
Was geschieht nach der kündigung
Nach erfolgreicher Kündigung sollten diese Dinge eintreten: Der Zugang zu Ihrem Konto bleibt bestehen, bis die bezahlte Periode endet. Sie erhalten keine neuen Rechnungen mehr. Gedruckte Ausgaben enden zum Kündigungsdatum. Der Kundenservice antwortet nicht mehr auf Änderungsanfragen.
Bestätigung speichern und fristen notieren
Speichern Sie alle Kündigungsbestätigungen, E-Mails und Screenshots für mindestens zwei Jahre. Falls Süddeutsche Zeitung später Zahlungen einfordert, haben Sie den Beweis, dass Sie gekündigt haben. Notieren Sie sich auch die genaue Kündigungsfrist und das Enddatum in Ihrem Kalender.
Zugang nach kündigung
Ihr Login zum Kundenkonto bleibt bestehen, aber die Inhalte sind nach Ablauf der bezahlten Periode nicht mehr verfügbar. Falls Sie jemals wieder abonnieren möchten, können Sie Ihr altes Konto reaktivieren.
Preisvergleich und alternativen in der schweiz
| Publikation |
Typ |
Schweizer Preis (monatlich) |
Abrechnungsort |
| Süddeutsche Zeitung |
Digital / Print |
CHF 15-50 |
München, Deutschland |
| Tages-Anzeiger |
Digital / Print |
CHF 30-35 |
Zürich, Schweiz |
| Neue Zürcher Zeitung (NZZ) |
Digital / Print |
CHF 40-50 |
Zürich, Schweiz |
| 20 Minuten |
Digital / Gratis |
CHF 0-5 |
Zürich, Schweiz |
| Blick |
Digital / Print |
CHF 25-30 |
Zürich, Schweiz |
Wenn Sie ein kostenloses Angebot suchen, empfiehlt Yafee 20 Minuten, die gratis online verfügbar ist. Für deutschsprachige Nachrichten mit lokalem Schwerpunkt sind Tages-Anzeiger und NZZ gleichwertig zu Süddeutsche Zeitung und basieren in der Schweiz, daher kürzere Kündigungsfristen und lokalere Kundenbetreuung.
Kontaktdaten für die kündigung
Hier sind die offiziellen Adressen, unter denen Sie Süddeutsche Zeitung erreichen:
E-Mail-Adresse für kündigungen
[email protected] (Kundenservice, Abonnement und Kündigung)
Postadresse für schriftliche kündigungen
Süddeutsche Zeitung GmbH
Abo-Service
Hultschiner Strasse 8
81677 München
Deutschland
Falls Sie per Einschreiben kündigen, verwenden Sie diese Adresse und beantragen Sie einen Rückschein als Beweis der Zustellung.
Online-Kündigungsportal
Melden Sie sich auf mein.sueddeutsche.de an und navigieren Sie zu «Mein Konto» > «Abos» > «Verwalten» > «Kündigen».
Zusammenfassung: ihre checkliste zur erfolgreichen kündigung
Yafee hat tausende von Verbrauchern geholfen, ihre Abonnements erfolgreich zu kündigen. Folgen Sie dieser Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung von Süddeutsche Zeitung rechtlich wirksam wird und keine weiteren Zahlungen erfolgen.
- ☐ Kundennummer und Abonnementtyp notiert
- ☐ Kündigungsfrist berechnet (mindestens 30 Tage)
- ☐ Online-Kündigung durchgeführt ODER E-Mail an [email protected] gesendet
- ☐ Bestätigungsmail und Screenshots gespeichert
- ☐ Erinnerungs-E-Mail nach 14 Tagen gesendet
- ☐ Kontoauszüge nach Kündigungsdatum überwacht
- ☐ Alle Unterlagen zwei Jahre aufbewahrt
Yafee hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher in der Schweiz und Deutschland bei der Kündigung von unerwünschten Abonnements zu unterstützen. Unsere Plattform bietet zusätzliche Ressourcen und Mustervorlagen, falls Sie weitere Hilfe benötigen. Mit dem Wissen um Ihre Rechte nach deutschem BGB und den UWG können Sie sicher auftreten und eine unbegründete Rechnung verhindern.