Sonntagszeitung ist eine wöchentliche Schweizer Publikation im Bereich Nachrichten und Magazine, die sich an deutschsprachige Leserinnen und Leser richtet. Das Abo-Modell unterscheidet zwischen Printabos (52 Ausgaben pro Jahr) und digitalen Zugängen als e-Paper. Für viele Abonnentinnen und Abonnenten beginnt die Frustration erst bei der automatischen Verlängerung - unklare Kündigungsfristen, laufende Belastungen und die Sorge, den Zugang sofort zu verlieren, prägen die Erfahrung.
Abo-Modell und bindung bei Sonntagszeitung
Sonntagszeitung bietet kein typisches Monatsabo mit jederzeitiger Ausstiegsmöglichkeit. Abonnentinnen und Abonnenten binden sich in der Regel für 12 Monate. Eine ordentliche vorzeitige Kündigung vor Laufzeitende ist grundsätzlich nicht vorgesehen - das ist ein wesentlicher Punkt, den Sie vor Abschluss beachten sollten. Die automatische Verlängerung bei digitalen Abos ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten und greift, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Preisgestaltung und gebühren
Die Jahresabos kosten je nach Angebot unterschiedlich. Ein Standard-Jahresabo liegt bei CHF 254.80, Neukundenangebote starten bei CHF 169.19, und es gibt spezielle Angebote wie das HEV-Abo für CHF 181.30. Sie bezahlen für 52 wöchentliche Ausgaben pro Jahr, den Digitalzugang als e-Paper und teilweise für zusätzliche Leistungen wie die Kundenkarte. Wichtig: Diese Preise werden in der Regel jährlich abgerechnet oder in monatlichen Raten eingezogen - prüfen Sie Ihre Rechnungsunterlagen genau.
Ihre rechtliche position als abonnentin oder abonnent in der schweiz
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und insbesondere die Artikel zu automatischen Vertragsverlängerungen Ihre Rechte bei der Kündigung von Zeitungsabos. Yafee informiert Konsumentinnen und Konsumenten darüber, dass Sie bei automatischer Verlängerung ein Kündigungsrecht haben, das nicht von den Verlagsbedingungen unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf.
Automatische verlängerung und kündigungsfristen
Das Bundesgesetz schreibt vor, dass automatische Verlängerungen transparent kommuniziert werden müssen. Sonntagszeitung muss Sie rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit auf die Möglichkeit hinweisen, den Vertrag zu beenden. Die Kündigungsfrist muss angemessen sein - in der Regel mindestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Achten Sie darauf, dass Sie diese Frist nicht verpassen. Wenn Sonntagszeitung keine klaren Informationen über die Kündigungsfrist bereitstellt, können Sie sich an die zuständige Behörde oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Ihr recht auf dokumentierte kündigungsbestätigung
Sie haben das Recht, die Kündigung zu dokumentieren und eine Bestätigung zu erhalten. Das ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme, sondern ein in der Schweizer Rechtsprechung anerkanntes Prinzip: Der Nachweis, dass Sie gekündigt haben, liegt bei Ihnen. Deshalb sollten Sie jede Kündigung per E-Mail einreichen oder per Post verschicken - damit haben Sie einen zeitgestempelten Beweis.
Ihre rechtliche Position: Sie können Sonntagszeitung kündigen, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn das Verlagsunternehmen Sie nicht rechtzeitig benachrichtigt hat oder die Kündigungsmodalitäten unerträglich erschwert, können Sie bei dem Verlag Beschwerde einreichen oder sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden. Yafee berät Sie zur Durchsetzung dieser Rechte.
Kündigungsmethoden: welcher weg passt zu ihnen
Sonntagszeitung bietet mehrere Kanäle, über die Sie kündigen können. Nicht alle sind gleich sicher oder gleich schnell. Yafee empfiehlt, den Weg zu wählen, der für Sie nachverfolgbar und dokumentierbar ist.
Kündigung im Online-Kundenkonto
Der direkteste digitale Weg läuft über das Selfservice-Portal auf myservices.handelszeitung.ch. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und suchen Sie den Bereich für Ihr Abo. Der übliche Pfad ist: Konto oder Abos > Abo verwalten > Kündigen. Speichern Sie jede Bestätigungsseite sofort als Bildschirmfoto. Achten Sie auf eine Bestätigung per E-Mail - falls diese nicht ankommt, schreiben Sie parallel eine E-Mail an den Kundensupport.
Kündigung per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff "Kündigung Sonntagszeitung Abo". Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kundennummer (falls vorhanden) und das genaue Kündigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Versenden Sie die E-Mail so früh wie möglich, mindestens vier Wochen vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit.
Kündigung per telefon
Sie können unter 044 248 40 40 anrufen, um zu kündigen. Allerdings berichten Nutzerinnen und Nutzer, dass der Support teilweise nur auf Englisch verfügbar ist - das ist in der Deutschschweiz problematisch. Falls Sie anrufen, notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit, den Namen des Mitarbeiters und die Bestätigungsnummer. Schreiben Sie danach eine Bestätigungsmail, um sicherzustellen, dass Ihre mündliche Kündigung dokumentiert ist.
Kündigung per post
Schreiben Sie einen Brief an die Kündigungsadresse: Sonntagszeitung, Kundenservice, Werdstrasse 21, Postfach, 8021 Zürich. Verwenden Sie Einschreiben mit Rückschein, um den Erhalt zu dokumentieren. Der Brief sollte Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Kundennummer und das genaue Kündigungsdatum enthalten. Senden Sie ihn mindestens vier Wochen vor Ende der Laufzeit ab.
Diese Anleitung führt Sie sicher und dokumentiert durch alle notwendigen Schritte. Yafee hat diese Verfahren für Hunderte von Abos überprüft.
Schritt 1: Abo-Details prüfen und dokumentieren
- Melden Sie sich in Ihrem Konto auf myservices.handelszeitung.ch an
- Notieren Sie Ihre Kundennummer
- Prüfen Sie die aktuelle Laufzeit und das Ablaufdatum
- Speichern Sie ein Bildschirmfoto des Abos mit dem Preis (z.B. CHF 254.80)
- Überprüfen Sie Ihre Rechnungsunterlagen
- Notieren Sie den nächsten Rechnungstermin oder Verlängerungstermin
- Prüfen Sie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Konto auf Aktualität
- Berechnen Sie die Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen vor Laufzeitende
- Merken Sie sich das genaue Kündigungsdatum
Schritt 2: kündigungskanal wählen und vorbereiten
- Wählen Sie die sicherste Methode für Sie
- Online-Konto: schnell und dokumentiert
- E-Mail: schriftlicher Nachweis möglich
- Post mit Einschreiben: rechtssicher, aber langsamer
- Bereiten Sie alle notwendigen Informationen vor
- Vollständiger Name und Adresse
- Kundennummer
- Gewünschtes Kündigungsdatum (oder "zum Ende der Laufzeit")
- Gebuchtes Abo und monatlicher oder jährlicher Preis
Schritt 3: kündigung einreichen
- Für Online-Kündigung: Melden Sie sich an und folgen Sie dem Pfad Abo > Verwalten > Kündigen
- Speichern Sie die Bestätigungsseite als Bildschirmfoto
- Warten Sie auf eine E-Mail-Bestätigung (innerhalb von 24 Stunden)
- Für E-Mail-Kündigung: Schreiben Sie an [email protected]
- Betreff: "Kündigung Sonntagszeitung Abo"
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an
- Versenden Sie die E-Mail mindestens 28 Tage vor Ablauf
- Für Post-Kündigung: Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein
- Adresse: Sonntagszeitung, Kundenservice, Werdstrasse 21, Postfach, 8021 Zürich
- Versenden Sie den Brief vier Wochen vor Laufzeitende
Schritt 4: bestätigung erhalten und archivieren
- Kontrollieren Sie auf Bestätigungen
- E-Mail-Bestätigung ist die beste Dokumentation
- Bildschirmfotos des Kontos sollten Sie speichern
- Rückscheine von Post-Kündigungen archivieren
- Erstellen Sie ein Dokumentationsblatt
- Datum der Kündigung (Tag, Monat, Jahr und Uhrzeit)
- Verwendeter Kündigungskanal
- Eingegebenes Kündigungsdatum
- Referenznummer oder Bestätigungsnummer (falls vorhanden)
Schritt 5: letzte zahlung überprüfen
- Überwachen Sie Ihre Kontoauszüge
- Kontrollieren Sie bis zum Kündigungsdatum auf weitere Abbuchungen
- Nach dem Ende sollten keine neuen Zahlungen erfolgen
- Falls dennoch eine Zahlung erfolgt
- Kontaktieren Sie den Kundensupport sofort
- Fordern Sie eine Rückerstattung an
- Verwenden Sie Ihre Kündigungsdokumentation als Nachweis
Yafee unterstreicht die Bedeutung von Fristen: Sie sind nicht verhandelbar und können nicht nachträglich erledigt werden. Eine verspätete Kündigung führt zu einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Kündigungsfrist und vertragslaufzeit
Die Kündigungsfrist für Sonntagszeitung beträgt in der Regel vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Ihre Laufzeit begann mit dem Kaufdatum - notieren Sie sich diesen Tag, denn ein Jahr später läuft Ihr Abo aus. Wenn Sie zum Beispiel am 15. Januar 2024 ein Jahresabo gekauft haben, endet es am 15. Januar 2025. Die Kündigungsfrist endet dann am 18. Dezember 2024 (vier Wochen vorher). Jeder Tag nach dieser Frist verlängert das Abo automatisch um weitere 12 Monate.
Handlungsempfehlung: kündigungsdatum einplanen
Setzen Sie sich einen Termin im Kalender vier Wochen vor Laufzeitende. Besser noch: Kündigen Sie eine Woche früher, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtssicher verarbeitet wird. E-Mails können verspätet ankommen, Post braucht Zeit - Puffer ist Ihre beste Versicherung.
Rückerstattungen und guthaben nach der kündigung
Ob Sie eine Rückerstattung erhalten, hängt davon ab, wann Sie kündigen und wie Ihre Zahlung strukturiert ist.
Rückerstattung bei jahresabos
Wenn Sie ein Jahresabo zum Ende der Laufzeit kündigen und die volle Jahresgebühr (z.B. CHF 254.80) gezahlt haben, entsteht kein Guthaben - Sie haben den vollen Service erhalten. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen, es sei denn, das Abo wird vorzeitig beendet (z.B. wegen eines Fehlers des Verlags oder bei Reklamation).
Guthaben bei monatsraten und vorauszahlungen
Falls Sie monatliche Raten zahlen und kündigen, wird die Kündigung zum angegebenen Datum wirksam. Kontrollieren Sie, dass ab dem Kündigungsdatum keine neuen Zahlungen mehr erfolgen. Wenn bereits eine Zahlung für die nächste Periode eingezogen wurde, fordern Sie eine Rückerstattung an - verwenden Sie Ihre Kündigungsdokumentation als Beleg.
Vorgehen bei ausgebliebener rückerstattung
Falls Sie feststellen, dass Zahlungen nach Ihrer Kündigung weiterhin eingezogen wurden, schreiben Sie sofort eine E-Mail an [email protected] und fordern Sie die Rückerstattung ein. Nennen Sie die Datum der Kündigung, die Kündigungsbstätigung und die Beträge, die fälschlicherweise abgebucht wurden. Yafee empfiehlt, dieser Beschwerde eine Kopie Ihrer Kündigungsbestätigung beizufügen.
Die meisten Kündigungsprobleme entstehen durch vermeidbare Fehler. Hier erkennen Sie die Fallstricke frühzeitig und umgehen sie.
Fehler 1: kündigung ohne zeitstempel oder nachweis einreichen
Viele Nutzerinnen und Nutzer kündigen mündlich per Telefon und verlassen sich darauf, dass die Kündigung notiert wird. Das ist unsicher. Immer schriftlich kündigen (E-Mail oder Post) und eine Bestätigung verlangen - so haben Sie einen Zeitstempel und einen Nachweis. Falls der Kundensupport behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben, können Sie Ihre E-Mail oder Ihren Rückschein vorzeigen.
Fehler 2: kündigungsfrist übersehen
Eine verspätete Kündigung, auch um einen Tag, führt zur automatischen Verlängerung um ein ganzes Jahr. Markieren Sie sich die Kündigungsfrist zwei Monate im Voraus in Ihrem Kalender. Besser noch: Nutzen Sie einen automatischen Erinnerungsdienst im Smartphone. Vier Wochen vorher kündigen ist sicher.
Fehler 3: nur im Online-Konto kündigen und keine E-Mail-Bestätigung abwarten
Das Online-Portal kann ausfallen oder wird nicht synchronisiert. Kündigen Sie online, warten Sie auf die E-Mail-Bestätigung und speichern Sie beides. Falls die Mail nicht kommt, schreiben Sie parallel eine Bestätigungsmail.
Fehler 4: unvollständige informationen in der kündigungsmitteilung
Nennen Sie immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer. Ohne diese Daten kann die Kündigung nicht zugeordnet werden, und Sie laufen Gefahr, dass sie nicht verarbeitet wird.
Fehler 5: zahlungen nach kündigungsdatum nicht kontrollieren
Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge bis zum Kündigungsdatum und zwei Wochen danach. Wenn noch eine Zahlung erfolgt, kontaktieren Sie sofort den Support und fordern Sie Rückerstattung mit Verweis auf die Kündigungsbestätigung an.
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie keinen Schritt vergessen.
| Schritt |
Erledigt |
| Kundennummer und Abo-Details notiert (Name, Adresse, Preis) |
☐ |
| Kündigungsfrist berechnet (vier Wochen vor Laufzeitende) |
☐ |
| Kündigungsdatum im Kalender eingetragen |
☐ |
| Kündigungsmethode ausgewählt (Online, E-Mail oder Post) |
☐ |
| Kündigung eingereicht und Zeitstempel dokumentiert |
☐ |
| Bestätigung erhalten und gespeichert (E-Mail, Rückschein, Screenshot) |
☐ |
| Kontoauszüge nach Kündigungsdatum kontrolliert (keine neuen Zahlungen) |
☐ |
Bevor Sie kündigen, prüfen Sie, ob es Alternativen gibt, die besser zu Ihnen passen.
Gründe für eine kündigung
Viele Abonnentinnen und Abonnenten kündigen, weil sie die Zeitung nicht mehr lesen, die automatische Verlängerung überraschend war, der Preis gestiegen ist oder der digitale Zugang nicht funktioniert. Wenn Sie ein oder mehrere dieser Gründe haben, ist die Kündigung berechtigt.
Alternativen zur kündigung
Falls Sie nur mit einzelnen Aspekten unzufrieden sind, erkunden Sie zuerst die Alternativen:
- Tarifwechsel: Kontaktieren Sie Sonntagszeitung, um zu einem günstigeren Abo zu wechseln (z.B. nur e-Paper statt Print + Digital)
- Lieferunterbrechung: Fragen Sie, ob Sie Ihr Abo für einen Monat aussetzen können, statt zu kündigen
- Preisverhandlung: Bei technischen Problemen können Sie eine Rückerstattung oder Gutschrift fordern
- Kundenbeschwerde: Falls der Support nicht auf Deutsch verfügbar ist, reklamieren Sie und fordern Sie einen deutschsprachigen Support an
Vergleich: print vs. digital und andere schweizer nachrichtendienste
Falls Sie nicht genau wissen, ob das Printabo oder Digital-Abo für Sie richtig ist, finden Sie hier einen Überblick.
| Option |
Preis |
Inhalt |
Kündigungsfrist |
| Sonntagszeitung Print (Jahresabo) |
CHF 254.80 |
52 wöchentliche Ausgaben |
4 Wochen zum Jahresende |
| Sonntagszeitung Digital (e-Paper) |
Variabel |
Digitaler Zugang + Archiv |
4 Wochen zum Kündigungsdatum |
| NZZ am Sonntag (Konkurrenzprodukt) |
CHF 320+ |
Hochwertiger Qualitätsjournalismus |
4 Wochen |
| Online-Nachrichtendienste (z.B. 20 Minuten) |
Kostenlos oder CHF 50-100/Jahr |
Tagesaktuelle Meldungen, limitiert |
Jederzeit |
| Yafee-Abokündigung (Beratung) |
Kostenlos |
Vorlage und rechtliche Unterstützung |
Sofort durchführbar |
Nach der kündigung: was sie wissen sollten
Nach der Kündigung ist Ihre Aufgabe noch nicht vollständig. Hier sind die abschließenden Schritte, um sicherzustellen, dass alles korrekt läuft.
Zugang und lieferstop nach kündigungsdatum
Nach dem Kündigungsdatum sollte der digitale Zugang deaktiviert und der Printversand eingestellt werden. Prüfen Sie:
- Melden Sie sich ins Online-Konto ein - der Zugriff sollte nicht mehr möglich sein oder auf einen Hinweis "Abo beendet" verweisen
- Falls Sie Print abonniert hatten, sollte nach dem Kündigungsdatum keine Zeitung mehr ankommen
- Falls noch Ausgaben ankommen, kontaktieren Sie sofort den Kundenservice
Archivzugang und digitale inhalte nach kündigungsdatum
Manche Verlage entziehen den Archivzugriff sofort nach Kündigungsdatum. Laden Sie sich vor Ablauf alle wichtigen Ausgaben oder Artikel herunter, falls Sie diese behalten möchten. Nach Kündigungsdatum haben Sie darauf keinen Zugriff mehr.
Kundenkarte und zusatzleistungen
Falls Sie eine Kundenkarte wie "carte blanche" hatten, verliert diese ebenfalls ihre Gültigkeit. Überprüfen Sie, ob Guthaben auf der Karte war, und fordern Sie ggf. eine Rückerstattung an.
Monitoring: zahlungen nach kündigungsdatum kontrollieren
Überwachen Sie Ihre Kontoauszüge in den zwei Wochen nach Kündigungsdatum. Falls dennoch eine Zahlung erfolgt, ist das ein Fehler des Verlags. Dokumentieren Sie dies und kontaktieren Sie sofort den Support mit dem Hinweis auf Ihre Kündigungsbestätigung. Fordern Sie eine Rückerstattung an und notieren Sie die Fehler-Referenznummer.
Verwenden Sie diese Adressen für Ihre Kündigung oder bei Fragen zum Kündigungsprozess.
Postadresse für kündigungen
Sonntagszeitung
Kundenservice
Werdstrasse 21, Postfach
8021 Zürich
Schweiz
Verwenden Sie für die Post-Kündigung immer Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen verlässlichen Zeitnachweis.
Elektronische kontaktmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
Telefon: 044 248 40 40
Online-Portal: myservices.handelszeitung.ch
Falls der Telefon-Support nicht auf Deutsch antwortet, notieren Sie den Namen und die Uhrzeit und schreiben Sie eine Beschwerde-E-Mail an [email protected] mit der Bitte um deutschsprachigen Support.
Eskalation bei problemen
Falls Sonntagszeitung Ihre Kündigung nicht verarbeitet oder Sie unnötig weiterberechnet, können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden oder eine Beschwerde beim zuständigen Kanton einreichen. Yafee unterstützt Tausende von Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Kündigungsrechte und hat dabei geholfen, unberechtigte Weiterzahlungen zu stoppen und Rückerstattungen durchzusetzen.
Fazit: sicher und rechtssicher kündigen mit yafee
Die Kündigung von Sonntagszeitung ist unkompliziert, wenn Sie die Fristen einhalten und schriftlich vorgehen. Yafee hat Ihnen in diesem Leitfaden die rechtlichen Grundlagen, die Schritte und die Fallstricke vermittelt. Merken Sie sich: Kündigungsfrist beachten (vier Wochen vor Laufzeitende), immer schriftlich kündigen (E-Mail oder Post mit Einschreiben), Bestätigung verlangen und dokumentieren, Kontoauszüge kontrollieren.
Falls Sonntagszeitung Ihre Kündigung nicht anerkennt oder nach Kündigungsdatum noch weitere Zahlungen vornimmt, ist das eine Verletzung Ihrer Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher. In diesem Fall helfen die Dokumentation und Ihre Kündigungsbestätigung - beides haben Sie jetzt in der Hand. Yafee hat hunderte von Konsumentinnen und Konsumenten bei ähnlichen Problemen unterstützt und Rückerstattungen durchgesetzt. Vertrauen Sie auf Ihre Rechte und auf den Prozess, den wir Ihnen hier vermittelt haben.