Warum sie ihre SCHUFA-Daten kontrollieren und kündigen sollten
Die SCHUFA Holding AG speichert umfassende Informationen über Ihr Zahlungsverhalten und bestimmt damit maßgeblich, ob Sie Kredite erhalten, eine Wohnung mieten oder Verträge mit Energieversorgern abschließen können. Mit über 68 Millionen Datensätzen von Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmenseinträgen ist die SCHUFA das zentrale Vertrauensinstitut des deutschen Kreditmarkts. Ihr SCHUFA-Score wird von mehr als 10.000 Vertragspartnern - von Banken bis zu Mobilfunkanbietern - täglich abgerufen und beeinflusst unmittelbar Ihre finanzielle Situation.
Wenn Sie meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus oder meineSCHUFA premium abonniert haben oder diese Services nicht länger benötigen, müssen Sie aktiv kündigen. Yafee zeigt Ihnen in diesem Leitfaden, wie Sie Ihre Kündigung rechtssicher durchführen und welche Rechte Sie nach deutschem Datenschutzrecht haben.
Welche rolle die SCHUFA in ihrem kreditleben spielt
Seit ihrer Gründung 1927 als "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" sammelt die SCHUFA Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Ratenkrediten, Leasingverträgen und Handyverträgen. Positive Einträge wie pünktliche Zahlungen verbessern Ihren Score erheblich; negative Einträge wie Mahnbescheide oder gekündigte Kredite schädigen ihn deutlich. Ihr SCHUFA-Score ist kein Geheimnis - Sie haben das gesetzliche Recht, ihn zu überprüfen und zu verstehen, welche Daten über Sie gespeichert sind.
Kostenloses recht auf dateneinsicht nach der DSGVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können Sie einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO anfordern. Diese Datenkopie zeigt Ihnen alle gespeicherten Informationen, deren Quellen und die Speicherdauer. Sie müssen hierzu kein kostenpflichtiges Abonnement abschließen - dieses Recht ist kostenlos und unabhängig von gebührenpflichtigen Services.
SCHUFA-Produkte und abonnementpläne im überblick
Die SCHUFA bietet mehrere Produkte an, von einmaligen Auskünften bis zu monatlichen Abonnements mit automatischer Verlängerung. Es ist entscheidend, dass Sie wissen, welche Services gebührenpflichtig sind und welche Verträge Sie tatsächlich kündigen müssen.
Kostenlose und kostenpflichtige services unterscheiden
Nicht jedes SCHUFA-Angebot ist ein kündrbares Abonnement. Die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO benötigt keine Kündigung - sie wird einmalig zugestellt. Ebenso die SCHUFA-BonitätsAuskunft (29,95 Euro einmalig) oder der BonitätsCheck (0,99 Euro einmalig). Kündigen müssen Sie hingegen die automatisch verlängerbaren Abonnements, die monatlich von Ihrem Bankkonto abgebucht werden.
| Service |
Kosten |
Typ |
Kündigung erforderlich? |
| Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO |
Kostenlos |
Einmalig |
Nein |
| SCHUFA-BonitätsAuskunft |
29,95 EUR |
Einmalig |
Nein |
| BonitätsCheck |
0,99 EUR |
Einmalig |
Nein |
| meineSCHUFA kompakt |
3,95 EUR/Monat |
Abonnement (automatische Verlängerung) |
Ja |
| meineSCHUFA plus |
4,95 EUR/Monat |
Abonnement (automatische Verlängerung) |
Ja |
| meineSCHUFA premium |
6,95 EUR/Monat |
Abonnement (automatische Verlängerung) |
Ja |
Abonnements mit automatischer verlängerung erkennen
Die Abonnements meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus und meineSCHUFA premium verlängern sich automatisch und belasten Ihr Bankkonto monatlich, solange Sie nicht aktiv kündigen. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf wiederkehrende SCHUFA-Abbuchungen - viele Nutzer zahlen über Monate hinweg, ohne ihre Kündigung durchgeführt zu haben. Diese Abonnements enthalten typischerweise monatliche Bonitätsupdates, Identitätsschutz und erweiterte Kreditinformationen, die über die kostenlose Datenkopie hinausgehen.
Ihre rechtliche position und ihre kündigungsrechte
Das deutsche Verbraucherrecht schützt Sie beim Kündigen von Abonnements durch mehrere Gesetze und regulatorische Vorgaben. Sie sollten wissen, welche Rechte Sie haben, bevor Sie handeln.
Gesetzliche grundlagen für ihre kündigung
Ihre rechtliche Position: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere Paragraf 312g (Fern-Kommunikation) und Paragraf 655a (Widerrufsrecht), haben Sie das Recht, Ihr Abonnement jederzeit zu beenden. Die SCHUFA unterliegt zudem der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Sie berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten einsehen, korrigieren und löschen zu lassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ist die Aufsichtsbehörde, an die Sie sich wenden können, falls die SCHUFA Ihre Rechte verletzt.
Ferner regelt Paragraf 305c BGB die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Abonnement mit einer angemessenen Frist (üblicherweise 30 Tage zum Ende eines Kalendermonats) beenden können, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie benötigen keinen Grund anzugeben - die Kündigung ist formsicher, solange Sie einen Nachweis Ihrer Kommunikation aufbewahren.
Datenschutzrechte nach DSGVO und BDSG
Unabhängig von Ihrem Abonnement haben Sie folgende Datenschutzrechte:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO): Sie können kostenlos erfahren, welche personenbezogenen Daten die SCHUFA über Sie speichert.
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO): Sie können falsche oder unvollständige Einträge korrigieren lassen.
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO): Sie können die Löschung Ihrer Daten fordern, sofern die Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
- Recht auf Beschwerde: Falls die SCHUFA Ihre Rechte missachtet, können Sie sich an den Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) wenden.
Yafee empfiehlt Ihnen, diese Rechte schriftlich geltend zu machen und Ihr Kündigungsschreiben damit zu kombinieren, um maximale Rechtsicherheit zu erreichen.
So kündigen sie ihr SCHUFA-Abonnement schritt für schritt
Die Kündigung Ihres SCHUFA-Abonnements erfolgt durch ein formelles Kündigungsschreiben, das Sie per Post oder teilweise per E-Mail einreichen müssen. Nachfolgend finden Sie die exakten Schritte.
Schritt 1: sammeln sie ihre kundendaten und vertragsinformationen
Bevor Sie Ihre Kündigung verfassen, benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre vollständigen Namen und aktuelle Adresse
- Ihre SCHUFA-Kundennummer (falls vorhanden; auf Ihren Kontoauszügen oder Emails zu finden)
- Die Kontoverbindung, über die monatliche Abbuchungen erfolgen
- Das genaue Abonnement-Produkt, das Sie kündigen möchten (meineSCHUFA kompakt, plus oder premium)
- Das Datum, ab dem Sie kündigen möchten (üblicherweise zum Ende eines Kalendermonats)
Notieren Sie auch das aktuelle Datum - dies ist wichtig für Ihre Kündigungsfrist und späteren Beweise.
Schritt 2: verfassen sie ihr kündigungsschreiben
Ihr Kündigungsschreiben muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage:
Muster-Kündigungsschreiben:
[Ihre vollständige Adresse]
[Aktuelle Datum]
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Betreff: Kündigung meines Abonnements meineSCHUFA [kompakt/plus/premium]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Abonnement meineSCHUFA [kompakt/plus/premium] zum [Kündigungsdatum, z. B. 31.12.2024] wirksam zum Ende eines Kalendermonats.
Meine Kundennummer lautet: [Falls vorhanden]
Meine Registrierte E-Mail-Adresse: [Ihre E-Mail]
Kontoverbindung: [IBAN oder letzte vier Ziffern]
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und die Bestätigung des letzten Abuchungsdatums. Bitte stellen Sie sicher, dass keine weiteren Abbuchungen nach dem genannten Kündigungsdatum erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name in Druckbuchstaben]
Schritt 3: versenden sie das kündigungsschreiben per beglaubigter post
Die SCHUFA verlangt üblicherweise ein schriftliches Kündigungsschreiben. Sie haben zwei sichere Optionen:
-
Beglaubigter Brief mit Rückschein (empfohlen):
- Geben Sie Ihr Kündigungsschreiben bei der Deutschen Post ab und wählen Sie "Beglaubigt mit Rückschein".
- Dies kostet etwa 2,50 Euro zusätzlich, ist aber der beste Nachweis für Ihre Kündigung.
- Sie erhalten einen grünen Rückschein, auf dem das Empfangsdatum und die Unterschrift des Empfängers vermerkt ist.
- Bewahren Sie diesen Rückschein mindestens zwei Jahre auf.
-
Einschreiben mit Rückschein (Alternative):
- Falls kein beglaubigter Brief verfügbar ist, nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein.
- Dies ist ebenfalls rechtssicher und kostet etwa 4,50 Euro.
Versenden Sie Ihr Schreiben an folgende Adresse:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Deutschland
Yafee rät Ihnen dringend, von digitalen Kündigungen (nur per E-Mail) abzusehen, da die SCHUFA diese möglicherweise nicht akzeptiert und Sie den Nachweis später schwer führen können.
Schritt 4: dokumentieren sie ihre kündigung und erhalten sie bestätigung
Nach dem Versand Ihres Kündigungsschreibens:
- Speichern Sie eine Kopie des Briefes elektronisch und in Papierform ab.
- Notieren Sie das Versanddatum und die Trackingnummer des Beglaubigten Briefs.
- Erwarten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der SCHUFA innerhalb von 10-14 Tagen.
- Falls Sie diese nicht erhalten, senden Sie eine Erinnerung mit Bezug auf Ihr ursprüngliches Schreiben.
Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihre Kündigung zu bestätigen und Ihnen das genaue Kündigungsdatum sowie das Datum der letzten Abuchung mitzuteilen.
Schritt 5: überwachen sie ihre bankabbuchungen
Nach Ihrer Kündigung sollten keine monatlichen Abbuchungen mehr erfolgen. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden zwei bis drei Monaten:
- Falls noch Abbuchungen erfolgen, kontaktieren Sie Ihre Bank sofort.
- Sie können die Rückbuchung veranlassen oder Ihre Bank beauftragen, zukünftige SCHUFA-Abbuchungen zu blockieren.
- Bewahren Sie Kopien Ihrer Kontoauszüge auf, um zu belegen, dass die SCHUFA die Kündigung missachtet hat.
Rückerstattung und erstattung von überzahlungen
Nach einer Kündigung besteht möglicherweise ein Anspruch auf Rückerstattung, falls bereits Gelder für die nächste Abrechnungsperiode eingezogen wurden.
Wann sie rückerstattung erhalten
Wenn die SCHUFA nach Ihrem Kündigungsdatum noch Gebühren eingezogen hat, können Sie die Rückerstattung fordern. Dies tritt auf, wenn:
- Ihre Kündigung zum 31. des Monats wirksam wird, aber die SCHUFA die Gebühr am 1. des nächsten Monats einzieht.
- Ihr Kündigungsschreiben verspätet eintrifft und die SCHUFA dies nicht mehr rechtzeitig berücksichtigen kann.
- Es zu technischen Verzögerungen in der Verarbeitung kommt.
So fordern sie ihre rückerstattung an
Schreiben Sie ein formelles Schreiben an die SCHUFA und fordern Sie die Rückerstattung mit folgenden Angaben an:
- Das genaue Datum der unberechtigten Abbuchung (mit Betrag).
- Das Datum Ihres Kündigungsschreibens und Ihres Rückscheins.
- Die Begründung: "Die Abbuchung erfolgte nach meinem Kündigungsdatum und ist daher nicht berechtigt."
- Eine Frist von 14 Tagen für die Rückerstattung.
Senden Sie diesen Brief ebenfalls per beglaubigter Post ab. In den meisten Fällen erhalten Sie die Rückerstattung innerhalb von 5-10 Werktagen auf die ursprüngliche Kontoverbindung.
Was passiert nach ihrer kündigung
Die Kündigung Ihres Abonnements bedeutet nicht, dass Ihre Daten bei der SCHUFA gelöscht werden - eine wichtige Unterscheidung, die viele Nutzer übersehen. Yafee erklärt die wichtigsten Auswirkungen.
Ihre daten bleiben gespeichert
Nach der Kündigung eines Abonnements wie meineSCHUFA plus:
- Die SCHUFA weiterhin Daten über Ihr Zahlungsverhalten, Ihre Kredite und Verträge speichert.
- Ihr SCHUFA-Score wird weiterhin aktualisiert und an Kreditanbieter übermittelt.
- Sie erhalten nur keinen Zugriff mehr auf Ihr Onlinekonto und keine monatlichen Bonitätsupdates.
Dies ist rechtmäßig - die SCHUFA darf diese Daten speichern, solange sie für ihre geschäftliche Tätigkeit relevant sind (typischerweise 3-6 Jahre für negative Einträge, länger für positive).
Datenlöschung und widerspruch einreichen
Wenn Sie möchten, dass die SCHUFA bestimmte Daten löscht oder korrigiert, müssen Sie einen separaten Antrag stellen:
- Berichtigung falscher Daten: Reichen Sie schriftlich einen Berichtigungsantrag ein, wenn ein Eintrag fehlerhaft ist (z. B. fälschlicherweise als "gekündigt" eingetragen, obwohl Sie bezahlt haben).
- Löschung abgelaufener Daten: Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten automatisch gelöscht werden - Sie können die Löschung aber auch früher fordern.
- Widerspruch einreichen: Nach Artikel 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Speicherung erheben, insbesondere bei Verarbeitungen für Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung.
Diese Anträge sind unabhängig von Ihrer Abonnementkündigung und müssen separat eingereicht werden.
Häufige fehler bei der SCHUFA-Kündigung vermeiden
Viele Verbraucher machen Fehler, die ihre Kündigung ungültig oder unwirksam machen - aber diese Fehler sind leicht zu vermeiden.
Der größte fehler: nur Online-Nachrichten versenden
Der häufigste Fehler ist, die Kündigung nur per E-Mail oder über das Kundenkonto einzureichen. Die SCHUFA kann später behaupten, Ihre E-Mail nicht erhalten zu haben, und Sie haben keinen Nachweis. Ein beglaubigter Brief ist dagegen nicht zu ignorieren - der Rückschein ist ein verbindlicher Beweis.
Zu kurze kündigungsfrist einhalten
Manche Verbraucher kündigen erst nach dem Zahlungsdatum. Überprüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen: Die Standardfrist ist 30 Tage zum Ende eines Kalendermonats. Wenn Sie am 20. kündigen und die Abrechnung am 1. erfolgt, können Sie möglicherweise noch Gebühren für den nächsten Monat erhalten.
Falscher name oder kundennummer
Nutzen Sie den exakt gleichen Namen, unter dem Sie registriert sind. Falls Sie geheiratet haben oder Ihren Namen geändert haben, teilen Sie dies der SCHUFA mit - andernfalls kann es zu Verwechslungen kommen.
Keine kopie aufbewahren
Speichern Sie immer eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens und des Rückscheins. Falls später Fragen auftreten, ist dies Ihr einziger Beweis.
Kontoauszüge nicht überwachen
Viele Menschen merken nicht, dass Abbuchungen weitergehen, weil sie ihre Kontoauszüge nicht prüfen. Seien Sie aktiv und kontrollieren Sie die erste Woche nach Ihrer Kündigungsfrist.
Vergleich: SCHUFA-Abonnements und alternativen
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie kündigen oder wechseln sollten, finden Sie hier einen Vergleich der SCHUFA-Produkte mit Alternativen.
| Option |
Kosten |
Vorteile |
Nachteile |
| Kostenlose DSGVO-Auskunft (jährlich) |
Kostenlos |
Keine Kosten, volle Dateneinsicht |
Nur einmal jährlich, kein ständiger Zugriff |
| meineSCHUFA kompakt |
3,95 EUR/Monat |
Günstiges Einstiegsabonnement, regelmäßige Bonitätschecks |
Automatische Verlängerung, begrenzte Features |
| meineSCHUFA plus |
4,95 EUR/Monat |
Erweiterte Berichte, Identitätsschutz |
Höhere Kosten als kompakt |
| Creditplus-Bonitätscheck |
Unterschiedlich |
Alternative SCHUFA-Anbieter |
Weniger umfangreich als SCHUFA |
| BonitätsAuskunft (einmalig) |
29,95 EUR |
Keine Verlängerung, einmalige Nutzung |
Nur für Vermieter gedacht |
Yafee rät Ihnen: Falls Sie Ihre Bonitätsinformationen nur gelegentlich prüfen möchten, sparen Sie sich die monatlichen Kosten und nutzen Sie die kostenlose jährliche Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO.
Checkliste für ihre SCHUFA-Kündigung
Drucken Sie diese Checkliste aus oder speichern Sie sie digital, um sicherzustellen, dass Sie keinen Schritt vergessen:
- [ ] Kundennummer und Registrierungsdetails heraussuchen
- [ ] Kündigungsdatum definieren (Ende eines Kalendermonats)
- [ ] Muster-Kündigungsschreiben ausfüllen und ausdrucken
- [ ] Brief in beglaubigter Form oder Einschreiben mit Rückschein versenden
- [ ] Rückschein erhalten und aufbewahren
- [ ] Bestätigungsschreiben von der SCHUFA erwarten (10-14 Tage)
- [ ] Kontoauszüge in den nächsten zwei Monaten überwachen
- [ ] Falls weiterhin Abbuchungen: Rückerstattung anfordern
- [ ] Kopien aller Unterlagen mindestens zwei Jahre speichern
Beschwerde und eskalation: wenn die SCHUFA nicht kooperiert
Falls die SCHUFA Ihre Kündigung ignoriert oder weiterhin Gebühren einzieht, können Sie escallieren.
Schritte bei nichtbeachtung der kündigung
Wenn die SCHUFA nach Ihrem Kündigungsdatum immer noch Gebühren einzieht:
-
Schriftliche Erinnerung: Senden Sie ein Mahnschreiben per beglaubigter Post, in dem Sie der SCHUFA eine Frist von 7 Tagen zur Korrektur setzen.
-
Bank kontaktieren: Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie das Abonnement gekündigt haben. Sie können eine Lastschriftrückgabe einleiten oder den regelmäßigen Zahlungsauftrag blockieren.
-
Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI): Falls die SCHUFA Ihre Datenschutzrechte verletzt, reichen Sie eine Beschwerde unter www.bfdi.bund.de ein.
-
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes: Alternativ können Sie sich an die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes wenden (z. B. Hessischer Datenschutzbeauftragter für Wiesbaden).
-
Zivilklage: Als letztes Mittel können Sie vor dem Amtsgericht Klage einreichen, um Schadensersatz und die Rückerstattung unrechtmäßiger Abbuchungen zu fordern.
Ihre rechte bei unbegründeter weiterlastung
Nach Paragraf 812 BGB können Sie die unbegründete Anreicherung (die Gebühren nach dem Kündigungsdatum) zurückfordern. Dies ist automatisch möglich, ohne dass Sie eine Beschwerde einreichen müssen - Sie müssen es nur beweisen (daher der beglaubierte Brief).
Zusammenfassung und nächste schritte
Die Kündigung Ihres SCHUFA-Abonnements ist rechtlich einfach, aber prozessual anspruchsvoll. Zusammengefasst:
- Schreiben Sie ein klares Kündigungsschreiben mit Ihren persönlichen Daten und dem Kündigungsdatum.
- Versenden Sie es per beglaubigtem Brief oder Einschreiben mit Rückschein an die Adresse Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
- Speichern Sie den Rückschein und alle Kopien auf.
- Erwarten Sie eine Bestätigung innerhalb von 10-14 Tagen.
- Überwachen Sie Ihre Kontoauszüge und fordern Sie Rückerstattung, falls notwendig.
- Bei Problemen: Erinnerung, Bankrückgabe, dann Beschwerde beim BfDI.
Yafee hat bereits tausenden Verbrauchern geholfen, ihre Abonnements zu kündigen und ihre Datenschutzrechte durchzusetzen. Mit dieser Anleitung, Ihrem Kündigungsschreiben und dem richtigen Versandnachweis werden Sie Ihr SCHUFA-Abonnement rechtssicher beenden. Falls Sie Fragen zu anderen Kündigungsvorgängen haben oder eine detaillierte rechtliche Beratung benötigen, besuchen Sie Yafee.com und nutzen Sie unsere umfassenden Verbraucherleitfäden - Yafee steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.