DVG kündigen: so beenden sie ihre vermögensberatung rechtssicher und gebührenfrei
Was sie über deutsche vermögensberatung AG wissen müssen
Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVG oder DVAG) ist Deutschlands führendes unabhängiges Finanzberatungsunternehmen mit über 40.000 selbstständigen Vermögensberatern. Das Unternehmen wurde 1975 gegründet und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main mit operativer Zentrale in Eschborn. Millionen von Kunden in Deutschland und Österreich vertrauen der DVG bei Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau.
Entscheidend für Ihre Kündigungsstrategie ist ein grundlegendes Verständnis: Die DVG verdient nicht durch direkte Gebühren von Ihnen, sondern durch Provisionen von Produktanbietern. Dies hat rechtliche Konsequenzen für den Kündigungsprozess, die Yafee Ihnen transparent erläutert.
Das geschäftsmodell und ihre kosten
Die DVG finanziert ihre Beratung durch Abschluss- und Bestandsprovisionen von Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistern. Diese Provisionen sind bereits in den Kosten Ihrer Versicherung, Ihrer Fondsanlage oder Ihrer Altersvorsorge einkalkuliert. Sie zahlen diese Provisionen indirekt beim Abschluss eines Produkts. Die erste Beratung ist für Sie kostenfrei, doch die Provisionsstruktur kann zu Interessenskonflikten führen.
Entscheidend ist: Bei einer Kündigung beenden Sie in der Regel nicht die DVG selbst, sondern die einzelnen Verträge mit den jeweiligen Produktanbietern. Diese Unterscheidung ist juristisch zentral und bestimmt Ihr Kündigungsrecht.
Regulierung durch die BaFin
Die DVG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet, dass das Unternehmen strenge Compliance-Vorgaben einhält und Kündigungen ordnungsgemäss dokumentieren muss. Diese Regulierung schützt Sie als Verbraucher und stellt sicher, dass die DVG nach gesetzlichen Standards arbeitet.
Gebühren, provisionen und kostenstruktur bei der DVG
Die DVG bietet keine standardisierten Abonnementpläne wie klassische Softwarei-Dienste an. Ihre Kosten entstehen indirekt durch die Finanzprodukte, die Sie über einen DVG-Vermögensberater vermittelt bekommen.
Welche kosten entstehen tatsächlich
Sie zahlen keine monatliche Gebühr an die DVG selbst. Stattdessen fallen folgende Kosten an: Abschlussgebühren und monatliche Beiträge für Versicherungsprodukte, Ausgabeaufschläge (bis 5%) und Verwaltungsgebühren für Investmentfonds, Abschlussgebühren und monatliche Kontoführung für Bausparverträge, sowie Verwaltungskosten und Fondsgebühren für Altersvorsorgeprodukte.
Falls Sie einen separaten Beratungsvertrag abgeschlossen haben oder eine Vollmacht erteilt haben, können zusätzliche Gebühren nach Vereinbarung anfallen. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen genau, um alle bestehenden Verträge zu identifizieren.
| Produktkategorie |
Typische Kosten |
Zahlungsweise |
| Versicherungsprodukte |
Monatliche Beiträge, Abschlussgebühren |
Monatlich oder jährlich |
| Investmentfonds |
Ausgabeaufschlag (bis 5%), Verwaltungsgebühren |
Einmalig und laufend |
| Bausparverträge |
Abschlussgebühr, monatliche Kontoführung |
Einmalig und monatlich |
| Altersvorsorgeprodukte |
Verwaltungskosten, Fondsgebühren |
Monatlich |
| Beratungsverträge |
Gebühren nach Vereinbarung |
Nach Vereinbarung |
Beratungsverträge und vollmachten
Einige Kunden schliessen separate Beratungsverträge mit ihrem DVG-Vermögensberater ab oder erteilen Vollmachten für Vermögensverwaltung. In diesen Fällen können separate Gebühren oder Provisionen anfallen, die nicht direkt mit den Produktkosten verknüpft sind. Überprüfen Sie Ihre Verträge genau, um zu sehen, ob Sie eine Vollmacht erteilt haben oder an einem separaten Beratungsvertrag gebunden sind.
Gründe für eine kündigung bei der DVG
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihre Geschäftsbeziehung zur DVG oder einzelne Verträge beenden möchten.
Wann sollten sie kündigen
Sie möchten kündigen, wenn Ihre Beratung nicht mehr Ihren Erwartungen entspricht, Sie einen anderen Finanzberater bevorzugen, oder Sie den Eindruck haben, dass Provisionsinteressen vor Ihren Interessen stehen. Auch ein Wechsel zu einer unabhängigen Finanzberatung (Gebührenberater) kann ein guter Grund sein. Manche Kunden kündigen, weil sie festgestellt haben, dass einzelne Produkte nicht zu ihrer Lebenssituation passen. Weitere Gründe sind: Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität, Wunsch nach transparenterer Gebührenstruktur, mangelnde Erreichbarkeit des Beraters, oder Vermutung unangemessener Produktempfehlungen.
Kündigungsfristen und ihre rechtliche position
Ihre Kündigungsrechte richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den speziellen Bestimmungen Ihrer Verträge. Für Versicherungsverträge gilt § 202 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Für Finanzdienstleistungsverträge ohne festgelegte Laufzeit gilt nach § 645 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Entscheidend: Bei der DVG kündigen Sie die einzelnen Produkte, nicht die Beratungsbeziehung selbst. Das heisst, Sie müssen Ihre Versicherung, Ihren Fonds oder Ihre Altersvorsorge beim jeweiligen Produktanbieter kündigen oder die DVG bevollmächtigen, dies für Sie zu tun.
Schritt-für-Schritt: wie sie ihre DVG-Verträge kündigen
Der Kündigungsprozess bei der DVG erfordert Sorgfalt und Dokumentation. Yafee zeigt Ihnen den rechtssicheren Weg.
Schritt 1: identifizieren sie alle ihre verträge
Sammeln Sie zunächst alle Verträge, die Sie über die DVG abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, Fondsbestätigungen, Bausparverträge und Altersvorsorgedokumente. Notieren Sie:
- Name des Produktanbieters (z. B. Allianz, AXA, DWS)
- Vertragsnummer
- Abschlussdatum
- Name Ihres DVG-Vermögensberaters
Schritt 2: überprüfen sie die kündigungsfristen
Jeder Vertrag hat unterschiedliche Kündigungsfristen. Für Versicherungen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres. Für Fondsanlagen und Sparverträge gelten oft zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Lesen Sie Ihre Verträge genau oder fragen Sie Ihren Vermögensberater nach den exakten Fristen.
Schritt 3: bereiten sie ihr kündigungsschreiben vor
Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben. Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
- Name des Produktanbieters (nicht nur "DVG")
- Ihre Versicherungs- oder Vertragsnummer
- Gewünschtes Kündigungsdatum (mindestens zur nächsten zulässigen Frist)
- Klare Aussage: "Ich kündige meinen Versicherungsvertrag / Fondsanlage etc. zum [Datum] fristgerecht"
- Ihre Unterschrift
Schritt 4: wählen sie ihren versandweg
Sie haben zwei Optionen:
-
Direkt an den Produktanbieter: Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein direkt an den Produktanbieter (z. B. Allianz, AXA). Die Adresse finden Sie auf Ihrer Versicherungsurkunde oder online.
-
Über Ihren DVG-Vermögensberater: Sie können die Kündigung auch über Ihren Vermögensberater einreichen. Der Vermögensberater muss die Kündigung dem Produktanbieter weiterleiten. Dies sollte schriftlich dokumentiert sein.
Schritt 5: dokumentation und bestätigung
Bewahren Sie folgende Dokumente auf:
- Kopie Ihres Kündigungsschreibens
- Eingegangene Post vom Produktanbieter (z. B. Kündigungsbestätigung)
- Belege für den Versand (Einschreiben-Rückschein)
- E-Mails oder schriftliche Bestätigungen vom Vermögensberater
Kontrollieren Sie nach etwa zwei bis vier Wochen, ob Sie eine Kündigungsbestätigung vom Produktanbieter erhalten haben. Falls nicht, fragen Sie schriftlich nach oder eskalieren Sie die Anfrage.
Schritt 6: rückforderung von provisionen
In bestimmten Fällen können Sie Provisionen zurückfordern. Gemäss § 667 BGB haben Sie das Recht, übermässige Provisionen zu beanspruchen, wenn diese nicht der Markt entsprechen oder wenn der Vermögensberater Ihnen nicht transparent über die Provisionsstruktur berichtet hat. Wenden Sie sich an die DVG oder den Produktanbieter mit einer schriftlichen Anforderung.
Nach der kündigung: nächste schritte und kontrolle
Nach Einreichung Ihrer Kündigung gibt es mehrere wichtige Massnahmen, die Sie ergreifen sollten.
Überwachung ihrer konten und zahlungen
Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmässig für die nächsten zwei bis drei Monate. Versichern Sie sich, dass alle Zahlungen (Versicherungsbeiträge, Fondsabbuchungen) tatsächlich eingestellt worden sind. Falls die DVG oder der Produktanbieter weiterhin Zahlungen einzieht, obwohl Sie gekündigt haben, widersprechen Sie unverzüglich schriftlich und fordern Sie die Rückerstattung.
Verwaltung von rückforderungsansprüchen
Falls Sie bei bestimmten Produkten Rückerstattungen erwarten (z. B. Bausparprämien, Fondsrückkaufspreise), dokumentieren Sie diese. Der Produktanbieter sollte die Rückerstattung innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Kündigungsdatum verarbeiten. Falls nicht, senden Sie eine schriftliche Mahnung.
Beschwerde einreichen bei verzögerungen
Falls die DVG oder der Produktanbieter Ihre Kündigung nicht bearbeitet oder sich der Prozess unerklärlich verzögert, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Die BaFin überprüft, ob die DVG ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat.
Rückerstattungen und finanzielle ausgleiche
Ihre Ansprüche auf Rückerstattung hängen vom Produkttyp ab.
Versicherungsrückerstattungen
Bei Kündigung einer Versicherung während des laufenden Jahres haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge (sog. Prämienbezahlung ist proportional zum Versicherungsschutz). Falls Sie jedoch Stornogebühren gezahlt haben oder die Versicherung nicht ordnungsgemäss vermittelt wurde, können Sie Schadensersatz fordern.
Fondsrückerstattungen
Bei Fondskündigung wird der aktuelle Marktwert Ihrer Fondsanteile an Sie erstattet. Allerdings zahlen Sie möglicherweise Rückgabegebühren (bis zu 1-2%). Die Rückerstattung erfolgt drei bis fünf Werktage nach Verarbeitung der Kündigung.
Bausparverträge
Bausparverträge haben lange Laufzeiten. Bei vorzeitiger Kündigung zahlen Sie oft Strafzinsen oder verlieren angesparte Bonuszinsen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau, bevor Sie kündigen.
Ihre rechte nach deutschem konsumentenrecht
Das deutsche Konsumentenrecht gewährt Ihnen umfassende Schutzrechte beim Umgang mit der DVG.
Gesetzliche grundlagen: BGB und VVG
Ihr Kündigungsrecht ist in mehreren Gesetzen verankert. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Kündigungsfristen für Dienstleistungsverträge (§ 645 BGB: zwei Wochen Frist). Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt Kündigungen von Versicherungsverträgen (§ 202 VVG: ein Monat zum Ende eines Versicherungsjahres).
Zusätzlich schützt Sie die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) vor unangemessenen Finanzberatungen. Wenn Sie nachweisen können, dass die DVG Ihnen ein Produkt verkauft hat, das nicht zu Ihrer Risikotragfähigkeit oder Vermögenssituation passt, können Sie Schadensersatz fordern.
Ihre legal position
Sie haben das Recht, Ihre Verträge mit angemessener Frist zu beenden, sofern Sie die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Die DVG muss Ihre Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Falls die DVG Ihre Kündigung ablehnt oder verzögert, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen oder einen Rechtsanwalt einschalten. Sie haften nicht für Fehler des Vermögensberaters in der Beratung, wenn diese dokumentiert sind.
Beschwerdewege und eskalation
Falls die DVG oder der Produktanbieter Ihre Kündigung nicht angemessen bearbeitet:
-
Erste Mahnung: Senden Sie ein schriftliches Mahnschreiben per Einschreiben an das Unternehmen mit einer Frist von 14 Tagen für eine Antwort.
-
BaFin-Beschwerde: Reichen Sie eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein (www.bafin.de). Die BaFin überprüft, ob die DVG ihre Pflichten verletzt hat.
-
Ombudsstelle: Der Ombudsmann für Versicherungen und Finanzdienstleistungen kann kostenfrei Ihre Beschwerde prüfen (www.versicherungsombudsmann.de).
-
Rechtliche Unterstützung: Wenden Sie sich an einen Verbraucherschutzverein oder einen Rechtsanwalt, falls Sie Schadensersatz fordern möchten.
Häufige fehler beim kündigen: worauf sie achten müssen
Die gute Nachricht: Wenn Sie die folgenden Fehler vermeiden, wird Ihre Kündigung rechtssicher durchgeführt und ohne unnötige Verzögerungen bearbeitet.
Fehler 1: kündigung nur an die DVG statt an den produktanbieter
Der häufigste Fehler ist, die Kündigung an die DVG zu schreiben statt an den eigentlichen Produktanbieter. Die DVG ist ein Vermittler, nicht der Anbieter. Senden Sie Ihre Kündigung direkt an die Versicherungsgesellschaft oder Fondsgesellschaft. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Versicherungsurkunde.
Fehler 2: kündigung ohne schriftliche dokumentation
Telefonische oder mündliche Kündigungen sind rechtslich schwach. Verwenden Sie immer ein schriftliches Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Dies beweist den Zeitpunkt und die Tatsache der Kündigung.
Fehler 3: kündigungsfrist nicht eingehalten
Viele Kunden übersehen die Kündigungsfristen. Überprüfen Sie genau, wann Sie kündigen dürfen. Eine zu früh eingereichte Kündigung ist rechtswidrig. Eine zu spät eingereichte Kündigung wird zur nächsten zulässigen Frist wirksam (sog. verlängerte Kündigung).
Fehler 4: verwirrung zwischen kündigungsbestätigung und kündigungswirksamkeit
Eine Kündigungsbestätigung bedeutet nicht, dass die Kündigung wirksam ist. Lesen Sie die Bestätigung genau: Das Kündigungsdatum muss mit Ihrem Kündigungsschreiben übereinstimmen.
Fehler 5: zahlungen nicht überprüft
Nach Kündigung sollten alle Zahlungen innerhalb von zwei bis vier Wochen eingestellt sein. Falls Abbuchungen weitergehen, widersprechen Sie sofort und fordern Sie die Rückerstattung.
Checkliste: vor und nach ihrer kündigung
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie keinen Schritt vergessen.
| Aufgabe |
Status |
Termin |
| Alle Verträge gesammelt |
☐ |
Heute |
| Kündigungsfristen überprüft |
☐ |
Diese Woche |
| Kündigungsschreiben verfasst |
☐ |
Diese Woche |
| Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet |
☐ |
Diese Woche |
| Kündigungsbestätigung erhalten |
☐ |
2-4 Wochen |
| Zahlungen überprüft und eingestellt |
☐ |
4-6 Wochen |
Gründe, ihre DVG-Verträge zu behalten vs. zu kündigen
Manchmal ist Kündigung nicht die beste Lösung. Wägen Sie alle Optionen ab.
| Grund zu kündigen |
Grund zu behalten |
| Schlechte Beratungsqualität |
Zufrieden mit Vermögensberater |
| Unklare Gebührenstruktur |
Langfristiger Sparplan mit Bonuszinsen |
| Provisionskonflikt vermutet |
Vertragsfristen bald auslaufend |
| Wechsel zu unabhängigen Berater |
Laufende Steuervorteile (Altersvorsorge) |
| Produkt passt nicht mehr |
Gesamtversicherung mit Rabatten |
| Bessere Angebote gefunden |
Rückkaufsgebühren noch sehr hoch |
Kontaktadresse für ihre kündigung
Für direkte Kündigungen an die Deutsche Vermögensberatung AG verwenden Sie folgende Adresse:
Deutsche Vermögensberatung AG
Geschäftsbereich Kundenservice
Theodor-Heuss-Ring 23-25
65187 Wiesbaden
Deutschland
Beachten Sie: Dies ist die zentrale Adresse für administrative Korrespondenz. Für konkrete Produktkündigungen senden Sie Ihre Kündigung direkt an den jeweiligen Produktanbieter (Versicherungsgesellschaft, Fondsgesellschaft etc.), nicht an die DVG.
Zusammenfassung: DVG kündigen mit rechtlicher sicherheit
Die Kündigung Ihrer DVG-Verträge ist rechtlich machbar und kostenlos, erfordert aber Sorgfalt und Dokumentation. Yafee hat Ihnen den systematischen Weg gezeigt: Sammeln Sie alle Verträge, überprüfen Sie Ihre Kündigungsfristen, verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, versenden Sie es per Einschreiben direkt an den Produktanbieter, und überwachen Sie anschliessend Ihre Konten.
Ihr Kündigungsrecht ist in § 645 BGB und § 202 VVG verankert. Falls die DVG oder der Produktanbieter Ihre Kündigung verzögert oder ablehnt, können Sie die BaFin einschalten oder den Ombudsmann für Versicherungen anrufen. Yafee hat bereits Tausenden von Verbrauchern geholfen, ihre Finanzverträge zu beenden und klare Entscheidungen über ihre Vermögensberatung zu treffen. Mit dieser Anleitung sind Sie rechtlich geschützt und können Ihre Kündigungsentscheidung selbstbewusst umsetzen.