Zuger Zeitung kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zu ihren kündigungsrechten
Was ist Zuger Zeitung und wie funktioniert das abonnementmodell
Zuger Zeitung ist ein regionales Nachrichtenmedium für den Kanton Zug und die umliegende Region, das digitale Inhalte, ein E-Paper und eine mobile Applikation anbietet. Das Unternehmen betreibt sein Geschäftsmodell nach dem klassischen automatischen Verlängerungsprinzip, das in der Schweizer Medienlandschaft Standard ist. Viele Abonnentinnen und Abonnenten bemerken erst bei der Kündigung, welche Bedingungen sie tatsächlich akzeptiert haben - genau dort beginnt häufig der Frust.
Der anbieter und seine kontaktadressen
Zuger Zeitung wird von CH Media betrieben, einem grossen schweizer Medienunternehmen. Die zentrale Kontaktadresse lautet Baarerstrasse 27, 6300 Zug. Der Abo-Service ist unter der Telefonnummer 058 200 55 55 und per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Diese Kontaktdaten sind entscheidend, wenn Sie per Telefon oder schriftlich kündigen möchten. Bei Yafee empfehlen wir, alle Kommunikation schriftlich zu dokumentieren - als Beweis für Ihre Kündigungsfrist und als Nachweis, falls später Unstimmigkeiten entstehen.
Welche leistungen sie beim abonnement erhalten
Das Monatsabonnement kostet CHF 25.00 pro Monat und umfasst vollständigen Zugriff auf alle digitalen Inhalte der Website sowie alle E-Paper-Ausgaben. Das reine E-Paper-Abonnement (ohne Website-Inhalte) kostet CHF 44.00 pro Monat - ein Preis, der für viele Nutzerinnen und Nutzer überraschend hoch wirkt.
Wer sich für eine längere Bindung entscheidet, profitiert von einer Kostenersparnis. Das Jahresabonnement kostet CHF 250.00 (gegenüber CHF 300.00 bei monatlicher Zahlung), während das jährliche E-Paper CHF 440.00kostet. Die automatische Verlängerung am Ende der Laufzeit ist der kritische Punkt: Wird die Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch für die nächste Periode.
Ihre konsumentenrechte beim kündigen von Zuger Zeitung
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bei automatischen Verlängerungen. Zudem gelten die Bestimmungen des Konsumkreditgesetzes (KKG) sowie die Standards des Verbandes Swiss Media & Tech.
Ihr rechtlicher status und die kündigungsfrist
Als Abonnentin oder Abonnent haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit zu beenden - allerdings erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Vorzeitige Vertragsaufösungen (Kündigung in der Mitte einer Abrechnungsperiode) sind bei Zuger Zeitung nicht möglich. Das bedeutet: Wenn Sie heute kündigen, nutzen Sie Ihren Zugang in der Regel noch bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit.
Ihre rechtliche Position: Nach dem UWG muss der Anbieter die Kündigung unverzüglich schriftlich bestätigen. Sie haben das Recht, die genaue Kündigungsfrist vor Vertragsabschluss zu kennen - diese muss auf der Website oder im Abo-Cockpit deutlich sichtbar sein. Falls Zuger Zeitung diese Informationen nicht klar bereitstellt, können Sie die Kündigung bei der Eidgenössischen Datenschutzbeauftragte (EDÖB) oder bei einer Ombudsstelle melden. Yafee hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu dokumentieren und durchzusetzen.
Schutz vor unlauteren geschäftspraktiken
Das UWG verpflichtet Anbieter, Sie deutlich über Kündigungsmodalitäten, Laufzeiten und automatische Verlängerungen aufzuklären. Falls Zuger Zeitung diese Transparenz nicht einhält, können Sie Beschwerde einreichen. Der Verband Swico (Swiss ICT Association) und die Ombudsstelle für Digitale Dienste sind Ihre Anlaufstelle für Beschwerden. Bei wiederholten oder systematischen Verstössen können Sie eine Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz (BAV) erstatten.
Methoden zum kündigen von Zuger Zeitung
Sie haben bei Zuger Zeitung mehrere Wege, Ihr Abonnement zu beenden - jede Methode hat ihre Stärken.
Kündigung über das Online-Benutzerkonto
Der schnellste und am besten dokumentierte Weg führt über Ihr Online-Konto auf der Website von Zuger Zeitung. Das Portal finden Sie unter portal.zugerzeitung.ch. Der Vorteil: Sie erhalten sofort eine digitale Bestätigung, und der Prozess hinterlässt eine elektronische Spur. Loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein, navigieren Sie zum Bereich «Mein Konto» oder «Meine Abonnements» und suchen Sie nach der Option zum Kündigen. Yafee empfiehlt, ein Bildschirmfoto der Bestätigungsseite zu machen - als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Kündigung per telefon
Sie erreichen den Abo-Service unter 058 200 55 55. Rufen Sie während der Geschäftszeiten an und geben Sie Ihre Kundennummer an. Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Mitarbeiters und die besprochenen Details. Bitten Sie nach dem Anruf um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an [email protected]. Ohne schriftliche Bestätigung ist es schwieriger, einen Kündigung später nachzuweisen.
Kündigung per E-Mail oder brief
Schreiben Sie eine klar formulierte E-Mail an [email protected] mit dem Betreff «Kündigung Zuger Zeitung Abonnement». Geben Sie Ihre Kundennummer, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum an. Senden Sie die E-Mail per Einschreiben oder mit Lesebestätigung. Falls Sie einen klassischen Brief bevorzugen, adressieren Sie ihn an:
CH Media - Abo-Service
Baarerstrasse 27
6300 Zug
Schweiz
Ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post hat den Vorteil, dass Sie einen Poststempel als Beweis haben. Verschicken Sie den Brief mindestens 10 Tage vor dem Ende Ihrer aktuellen Abrechnungsperiode.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum kündigen
Folgen Sie dieser detaillierten Anleitung, um Ihr Abonnement korrekt zu beenden und keine versteckte Verlängerung zu riskieren.
Schritt 1: überprüfen sie ihre aktuelle vertragslaufzeit
- Loggen Sie sich in Ihr Konto auf portal.zugerzeitung.ch ein
- Navigieren Sie zum Bereich «Mein Abo» oder «Meine Abonnements»
- Notieren Sie das genaue Enddatum der aktuellen Abrechnungsperiode
- Speichern Sie einen Screenshot dieser Seite als Beweis
- Prüfen Sie, ob ein kostenloses Testabonnement an ein bezahltes Abo angehängt war - dies ist selten, aber möglich
Schritt 2: sammeln sie alle wichtigen dokumente
- Suchen Sie Ihre letzte Zahlungsbestätigung oder Rechnung heraus
- Notieren Sie Ihre Kundennummer (normalerweise im Newsletter oder in den E-Mail-Bestätigungen enthalten)
- Speichern Sie den aktuellen Kontostand und die letzten Transaktionen
- Erstellen Sie eine Kopie dieser Unterlagen in einem separaten Ordner oder als digitale Sicherung
Schritt 3: reichen sie ihre kündigung ein (online empfohlen)
- Öffnen Sie portal.zugerzeitung.ch und melden Sie sich an
- Klicken Sie auf «Mein Konto» oder «Abonnement verwalten»
- Suchen Sie nach der Option «Abonnement kündigen» oder «Abo beenden»
- Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm
- Geben Sie den Grund für die Kündigung an (optional, aber hilfreich für Feedback)
- Bestätigen Sie die Kündigung
- Machen Sie ein Foto oder Screenshot der Bestätigungsseite mit Datum und Bestätigungsnummer
Falls die Online-Kündigung nicht funktioniert, nutzen Sie die Telefon- oder E-Mail-Option.
Schritt 4: erhalten sie eine schriftliche bestätigung
- Nach der Kündigung sollten Sie innerhalb von 2 Werktagen eine Bestätigungs-E-Mail erhalten
- Diese E-Mail sollte Ihre Kundennummer, das Kündigungsdatum und das letzte Zugriffsdatum enthalten
- Speichern Sie diese E-Mail dauerhaft (drucken Sie sie aus oder speichern Sie sie als PDF)
- Falls Sie keine Bestätigung erhalten, schreiben Sie erneut an [email protected] oder rufen Sie an
Schritt 5: überwachen sie ihr kundenkonto und zahlungen
- Prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang und den Spam-Ordner nach Bestätigung oder Rechnungen
- Überprüfen Sie regelmässig Ihre Kontobewegungen (Kreditkarte oder Bankkontoauszug)
- Falls nach dem Kündigungsdatum noch Zahlungen erfolgen, kontaktieren Sie sofort [email protected]
- Dokumentieren Sie alle unerwarteten Abbuchungen mit Screenshots
Was nach der kündigung geschieht
Es ist völlig normal, sich nach dem Kündigen noch Gedanken zu machen - viele Abonnentinnen und Abonnenten sind unsicher, ob der Prozess wirklich abgeschlossen ist oder ob es später Überraschungen gibt. Hier ist, was Sie erwartet.
Zugriff und übergangszeitraum
Nach der Kündigung behalten Sie normalerweise Zugriff auf alle Inhalte bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode. Wenn Sie beispielsweise einen monatlichen Plan bis zum 30. Juni bezahlt haben und am 15. Juni kündigen, können Sie die App und Website bis zum 30. Juni nutzen. Eine vorzeitige Sperrung ist nicht zulässig - das würde gegen die Schweizer Konsumentenschutzbestimmungen verstossen.
Automatische verlängerung wird unterbunden
Sobald Ihre Kündigung erfolgreich verarbeitet wurde, findet am Ende der Abrechnungsperiode keine automatische Verlängerung mehr statt. Das ist der Hauptgrund für die Kündigungsbestätigung: Sie dient als Beweis dafür, dass Sie einer unerwünschten Verlängerung aktiv widersprochen haben.
Rückforderungen und gutschriften
Haben Sie bereits für eine zukünftige Periode bezahlt (beispielsweise eine längerfristige Zahlung geleistet), endet Ihr Zugang zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Erstattung für nicht genutzte Tage ist bei automatischen Verlängerungen in der Schweiz typischerweise nicht vorgesehen - es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor. Falls Sie unfaire Bedingungen vermuten, können Sie Yafee konsultieren.
Preisübersicht und Abo-Optionen von Zuger Zeitung
Eine klare Kostenübersicht hilft Ihnen zu verstehen, warum Sie kündigen möchten und welche Alternativen sinnvoll sein könnten.
| Abo-Typ |
Kosten pro Monat |
Gesamtkosten Jahr |
Enthalten |
| Website + E-Paper (monatlich) |
CHF 25.00 |
CHF 300.00 |
Vollständiger Zugriff auf alle Inhalte und E-Paper-Ausgaben |
| Website + E-Paper (jährlich) |
CHF 20.83 |
CHF 250.00 |
Vollständiger Zugriff auf alle Inhalte und E-Paper-Ausgaben |
| E-Paper only (monatlich) |
CHF 44.00 |
CHF 528.00 |
Nur E-Paper-Ausgaben, ohne Website-Zugriff |
| E-Paper only (jährlich) |
CHF 36.67 |
CHF 440.00 |
Nur E-Paper-Ausgaben, ohne Website-Zugriff |
| Kostenlos (limitiert) |
CHF 0.00 |
CHF 0.00 |
Begrenzte kostenlose Artikel pro Monat |
Die monatliche Variante des vollständigen Abonnements (CHF 25.00/Monat) ist das beste Angebot für gelegentliche Leserinnen und Leser. Die jährliche Zahlung spart etwa CHF 50.00 - eine Ersparnis von etwa 17 Prozent - ideal für treue Nutzer. Das reine E-Paper ist deutlich teurer und lohnt sich nur, wenn Sie ausschliesslich die gedruckte Zeitung digital lesen möchten.
Häufige fehler beim kündigen vermeiden
Viele Menschen machen bei der Kündigung kleine Fehler, die grosse Folgen haben können - aber mit ein bisschen Aufmerksamkeit lassen sich diese vollständig vermeiden.
Fehler 1: kündigung ohne bestätigung einreichen
Das häufigste Problem ist, die Kündigung einzureichen, aber kein Bestätigungsdokument zu speichern. Falls später Unstimmigkeiten entstehen - beispielsweise eine unerwartete Abbuchung nach der Kündigungsfrist - haben Sie keinen Nachweis. Yafee empfiehlt: Speichern Sie immer ein Screenshot oder eine E-Mail-Bestätigung.
Fehler 2: kündigung zu spät einreichen
Viele Kundinnnen und Kunden vergessen, die Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn die Frist beispielsweise 10 Tage vor Ende der Abrechnungsperiode ist und Sie erst am letzten Tag kündigen, verlängert sich das Abo automatisch um eine weitere Periode. Setzen Sie sich einen Wecker: etwa 15 Tage vor dem erwarteten Enddatum.
Fehler 3: nur das passwort ändern oder nur die zahlungsart kündigen
Passwort ändern oder Kreditkarte aus dem Konto entfernen ist NICHT dasselbe wie Kündigung. Zuger Zeitung kann eine neue Zahlungsweise anfragen, und ein altes Passwort stoppt die automatische Verlängerung nicht. Verwenden Sie immer den expliziten Kündigungsbutton.
Fehler 4: die kündigung telefonisch vereinbaren, aber nicht schriftlich bestätigen lassen
Ein Telefonat ist hilfreich, aber ohne Schriftform ist es schwer zu beweisen. Bitten Sie den Kundensupport immer, die Kündigung per E-Mail zu bestätigen, und speichern Sie diese E-Mail.
Fehler 5: zugang sofort nutzen, nachdem sie kündigten
Wenn Sie kündigen, läuft Ihr Abo noch bis zum Enddatum - das ist normal und gewollt. Sie müssen den Zugang nicht sofort nach dem Kündigungstag beenden. Die Nutzung bis zum Enddatum ist Ihnen vertraglich zugesichert.
Nach der kündigung: alternative nachrichtenquellen in der schweiz
Falls Sie Zuger Zeitung kündigen und eine Alternative suchen, stehen Ihnen mehrere Optionen offen.
| Angebot |
Kosten |
Fokus |
Empfohlen für |
| NZZ (Neue Zürcher Zeitung) |
Ab CHF 35/Monat |
Nationale und internationale Nachrichten |
Gründliche, analytische Berichterstattung |
| Tages-Anzeiger |
Ab CHF 15/Monat |
Schweizweite und lokale Nachrichten |
Breite Themenvielfalt zu günstigen Preisen |
| 20 Minuten (kostenlos) |
CHF 0.00 |
Nachrichten, Unterhaltung, Lokales |
Schnelle Übersicht ohne Kosten |
| SRF News (öffentlich-rechtlich) |
CHF 0.00 |
Schweizer Radio und Fernsehen online |
Vertrauenswürdige, neutrale Berichterstattung |
| Watson |
CHF 0.00 (kostenlos mit Anzeigen) |
Nachrichten und Unterhaltung |
Modernes Format, junge Zielgruppe |
Wenn Sie spezifisch an Kantonsnachrichten aus Zug interessiert sind, bieten auch andere regionale Online-Portale wie der Zuger Oberbote oder kantonsübergreifende Plattformen wie Nau.ch einen kostenlosen oder kostengünstigen Zugang an.
Ihre checkliste zur kündigung
Drucken Sie diese Checkliste aus oder speichern Sie sie als Referenz:
- Kundennummer und Kontonamen notieren
- Aktuelles Enddatum der Abrechnungsperiode ermitteln
- Screenshot des aktuellen Abos speichern
- Letzte Zahlungsbestätigung heraussuchen
- Kündigung online, per Telefon oder per E-Mail einreichen
- Bestätigungs-E-Mail und Screenshots speichern
- Zahlungsprofil kontrollieren (Kreditkarte/Kontoverbindung aktiv halten)
- In der Woche nach dem Enddatum noch einmal die Bankkontoauszüge prüfen
- Falls unerwünschte Zahlungen erfolgen, sofort [email protected] kontaktieren
- Bei Problemen Yafee konsultieren oder Beschwerde bei der Ombudsstelle einreichen
Häufig gestellte fragen beantwortet
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Kundinnen und Kunden regelmässig zu ihrer Kündigung haben.
Kann ich mein abo im vertragsverlauf kündigen oder muss ich bis zum ende warten?
Bei Zuger Zeitung ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich. Die Kündigung wirkt erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (Monat oder Jahr). Das ist typisch für schweizer Abo-Dienste und entspricht dem UWG-Standard.
Was geschieht, wenn ich nach dem kündigungsdatum noch eine rechnung erhalte?
Falls nach der bestätigten Kündigung noch Zahlungen erfolgen, handelt es sich um einen Fehler oder einen technischen Fehler im System. Kontaktieren Sie [email protected] unverzüglich mit Ihrer Kündigungsbestätigung und fordern Sie eine Rückerstattung an. Yafee kann Ihnen bei der Dokumentation helfen.
Kann ich mein abo pausieren, statt es zu kündigen?
Zuger Zeitung bietet typischerweise keine Pausierungsfunktion an. Sie müssen entweder kündigen oder das Abo aktiv halten. Falls Sie plant, später zurückzukommen, können Sie kündigen und sich später erneut anmelden - meist ohne Neukunden-Gebühren.
Gibt es eine kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist normalerweise 10 bis 14 Tage vor dem Ende der Abrechnungsperiode. Sie finden diese Frist im Portal unter dem FAQ-Bereich oder in Ihren Vertragsbedingungen. Yafee empfiehlt, 15 Tage im Voraus zu kündigen, um Sicherheit zu haben.
Kann ich die zahlungsart ändern, um zahlungen zu stoppen?
Nein. Das Ändern der Zahlungsart ist kein Kündigungsprozess. Zuger Zeitung kann Sie erneut um Zahlungsdetails bitten oder Ihre neue Zahlungsquelle verwenden. Sie müssen aktiv kündigen.
Falls Sie Probleme bei der Kündigung haben oder weitere Fragen benötigen, erreichen Sie den Abo-Service wie folgt:
| Kontaktweg |
Details |
Beste Nutzung |
| E-Mail |
[email protected] |
Schriftliche Kündigung mit Beweisbarkeit |
| Telefon |
058 200 55 55 |
Schnelle Klärung von Fragen |
| Post |
CH Media - Abo-Service, Baarerstrasse 27, 6300 Zug |
Offizielle schriftliche Mitteilung per Einschreiben |
| Online-Portal |
portal.zugerzeitung.ch |
Schnellste Kündigung mit sofortiger Bestätigung |
| FAQ und Hilfe |
portal.zugerzeitung.ch/s/faq |
Selbstbedienung und Überblick über Prozesse |
Falls CH Media Ihre Kündigung nicht respektiert oder weigert, sie zu verarbeiten, können Sie bei der Ombudsstelle Beschwerde einreichen. Die Schweizer Ombudsstelle für digitale Dienste (EDÖB) ist die zuständige Behörde für Datenschutz und unlautere Geschäftspraktiken.
Zusammenfassung und nächste schritte
Zuger Zeitung zu kündigen ist ein unkomplizierter Prozess, wenn Sie den richtigen Weg gehen und die Kündigungsfrist einhalten. Der schnellste Weg führt über das Online-Kundenportal, wo Sie eine sofortige Bestätigung erhalten. Falls das nicht funktioniert, nutzen Sie E-Mail oder Telefon - aber immer mit schriftlicher Bestätigung.
Das wichtigste Prinzip lautet: Speichern Sie alles. Ein Screenshot der Kündigungsseite, die Bestätigungs-E-Mail und die Notiz mit Datum und Uhrzeit sind Ihr Beweis. Falls später unerwartete Zahlungen erfolgen, haben Sie dokumentiert, wann und wie Sie gekündigt haben.
Die Schweizer Konsumentenschutzgesetze (insbesondere das UWG) stehen auf Ihrer Seite: Der Anbieter darf eine automatische Verlängerung nicht durchführen, wenn Sie rechtzeitig gekündigt haben. Yafee hat bereits Tausenden von Konsumentinnen und Konsumenten dabei geholfen, ihre Abonnements korrekt zu kündigen und unerwünschte Verlängerungen zu stoppen. Falls Sie Zweifel haben oder auf Widerstand stossen, zögern Sie nicht, Yafee zu kontaktieren oder eine offizielle Beschwerde bei der Ombudsstelle einzureichen. Sie sind nicht allein - und Ihre Rechte werden geschützt.